NEOS fordern Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs

Wien (PK) – Zwei Anträge, die Verfassungsänderungen mit sich bringen würden, standen am Ende der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung. Im Rahmen Erster Lesungen sprach sich die FPÖ dafür aus, die Regierung künftig durch die Abgeordneten wählen zu lassen und die NEOS forderten die Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs bei staatsnahen Unternehmen. Sobald ein Verfassungsausschuss gewählt wurde, sollen die beiden Anträge diesem zugewiesen werden.

Mehr Befugnisse für den Rechnungshof bei der Prüfung staatsnaher Unternehmen

Zur Diskussion stand ein Vorstoß der NEOS zur Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs. Konkret soll dem Prüforgan ermöglicht werden, Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Derzeit können Prüfungen bei Beteiligungen unter 50% nur dann eingeleitet werden, wenn das Unternehmen durch den Staat „tatsächlich beherrscht“ wird. Das sorge für Rechtsunsicherheit und verhindere notwendige Prüfungen, machte

NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff geltend. Er untermauerte die wiederholte NEOS-Forderung, dem Rechnungshof mehr Prüfkompetenzen zu erteilen. Es sei unerlässlich, ihm mehr Möglichkeiten zu geben um keinesfalls umgangen werden zu können. Auch der Rechnungshof selbst habe darum gebeten, betonte der Mandatar der NEOS.

Unterstützung für das Vorhaben kam von der FPÖ. Laut Mandatar Christian Lausch (FPÖ) wäre es ein Schritt in die richtige Richtung, den Rechnungshof sollte man prüfen lassen, sobald der Bund generell an einem Unternehmen beteiligt ist. Auch David Stögmüller (Grüne) erachtet die Kontrollen in staatsnahen vor allem für die Korruptionsprävention Unternehmen notwendig und zeigte sich bezüglich der Ausweitung der Kompetenzen gesprächsbereit. Zudem forderte er einheitliche Regeln für die Rechenschaftsberichte sowie entsprechende Geldstrafen im Fall des Regelverstoßes.

Für Maria Smodics-Neumann (ÖVP) gilt es, diesen Vorstoß gut und fair zu diskutieren, denn grundsätzlich habe sie in Hinblick auf die staatsnahen Unternehmen eher wenig Verständnis für den Antrag der NEOS. Gesprächsbereitschaft signalisierte auch Karin Greiner (SPÖ), wenngleich sie Konfliktpotential mit dem Aktienrecht ortete. Es würde nicht nur mehr Bürokratie bedeuten, die vermehrte Veröffentlichung von Daten könnte auch etwa zu Wettbewerbsverzerrung führen, so Greiner.

Wahl der Regierung durch den Nationalrat

Kaum Zuspruch fand im Zuge einer weiteren Ersten Lesung ein Antrag der FPÖ, um den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin sowie die übrigen Mitglieder der Regierung künftig durch die Nationalratsabgeordneten wählen zu lassen. Die FPÖ sieht darin einerseits die Rolle des Nationalrats gestärkt, andererseits wäre auch die Möglichkeit der Angelobung einer Regierung durch den Bundespräsidenten ohne Nationalratsmehrheit verhindert. Auch das Recht auf Entlassung der Bundesregierung oder der Regierungsspitze soll dem Staatsoberhaupt entzogen werden. Vorausgehen soll der Wahl der Regierung bzw. einzelner MinisterInnen durch den Nationalrat dem Antrag zufolge ein Vorschlag des Hauptausschusses. Die derzeitige Rechtslage gelte seit 1928, laut Susanne Fürst (FPÖ) sei diese nicht mehr optimal. Immerhin hätten die Vorgänge im letzten halben Jahr -konkret die Entlassung des Innenministers – Zweifel an der Norm entstehen lassen, meinte die FPÖ-Abgeordnete.

Klaus Fürlinger (ÖVP) mahnte zur Vorsicht mit einer solchen „Anlassgesetzgebung.“ Außerdem sei der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin durchaus verpflichtet, die Ergebnisse der Wahl anzuerkennen. SPÖ-Mandatar Thomas Drozda pflichtete seinem Vorredner bei. Das österreichische Verfassungssystem und die Struktur der obersten Organe seien von großer Komplexität und Schönheit. Man könne nicht einfach einen einzelnen Aspekt verändern, ohne dass dies Auswirkungen auf das Gesamtgebilde hätte. Drozda kritisierte auch, dass der FPÖ-Antrag grundsätzliche Checks and Balances in Frage stelle. Für Sigrid Maurer (Grüne) ist der Vorstoß aus mehreren Gründen problematisch und unseriös. Sie ortete einen rein parteipolitisch motivierten, massiven Eingriff in die Verfassung. Obwohl die Führungsbalance in der Verfassung für NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter jedenfalls gewährleistet ist, konnte er einem Aspekt des Vorschlags etwas abgewinnen. Er könnte sich durchaus vorstellen, im Nationalrat MinisterInnen-Hearings durchzuführen. (Fortsetzung Nationalrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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