Salzburg (OTS) – … denn an den Rändern Europas herrschen schreckliche Bedingungen. Und wir alle wissen es, können es wissen, denn es steht in allen Zeitungen. Im Flüchtlingslager Vučjak schlafen die Menschen, darunter auch Kinder, in löchrigen Zelten, obwohl es draußen bereits schneit. Es könnte Tote geben, hat Dunja Mijatović gesagt. Die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats ist erschüttert. Ihr Herz ist weit offen. Aber was nützen schon offene Herzen, wenn die Grenzen geschlossen sind?
Das Christkind ertrinkt im Mittelmeer
In Österreich haben wir zwar Quartiere, aber die lassen wir lieber leer stehen. Wir haben Häuser, die vielen Zuflucht geben könnten, die aber unbenützt keinem mehr ein Dach über dem Kopf sind. Häuser, die jeden Sinn verloren haben, während 600 Kilometer weiter die Zelte von Familien auf der Flucht im Schlamm versinken und draußen am Meer Menschen ertrinken.
Ihr Kinderlein kommet, o kommet doch all …
Die Balkanroute ist dicht, Aufnahmestopp, Abschreckung und dirty deals bestimmen die Asylpolitik: die EU-Länder kennen kein Erbarmen, Rettungsschiffe der NGOs sitzen in den Häfen fest, LebensretterInnen werden bestraft …
… Christus der Retter ist nah!
Das Christkind hat keinen Aufenthaltstitel
Im letzten Jahr hat Österreich unter Berufung auf zweifelhafte und mittlerweile rechtskräftig als „unprofessionell“ eingestufte Gutachten Menschen aus Österreich in Kriegsländer abgeschoben. Dass auch bestens integrierte Lehrlinge, SchülerInnen, PartnerInnen und FreundInnen darunter waren, war nicht nur dem Innenministerium reichlich egal. Vor den Augen von Kindern wurden Elternteile bedroht und gedemütigt, in Todesangst außer Landes gebracht. Durch die Abschiebungen wurden Familien zerrissen und Kinder (re)traumatisiert, durch die unfreiwillige „Heimreise“ in ein Land, das niemals Heimat war und keine Zukunft mehr wird.
Lasst uns froh und munter sein …
Aber auch Menschen, die bereits Asyl erhalten haben, bleiben nicht verschont. Sogar gegen Minderjährige, deren Eltern während des Jugoslawienkrieges nach Österreich gekommen waren, wurde Asylaberkennungsverfahren eingeleitet. Weil sie verdächtigt wurden, eine geringfügige Straftat – eine typisch jugendliche Grenzüberschreitung -begangen zu haben. Ein Urteil wurde erst gar nicht abgewartet. Abschreckung und „sich bloß nicht sicher fühlen, selbst wenn man das ganze bisherige Leben in Österreich verbracht hat“ scheint die Devise zu sein. Unverhältnismäßig hohe Strafen mit weitreichenden Konsequenzen werden für jegliches Vergehen gesetzt.
Herr erbarme Dich unser …
Das Christkind soll sich hintenanstellen
Und auch die, die nicht außer Landes gebracht werden können, sollen es nicht richtig gut bei uns haben. Es gibt Ausnahmeregelungen für sie.
Die Kinderrechte, die im Verfassungsrang sind – gelten für sie nicht!
- Die Ausbildungs- und Schulpflicht bis 18 – gilt für sie nicht!
- Die Betreuungsstandards in den sozialpädagogischen Wohngemeinschaften – gelten für sie nicht!
Und sollte es – trotz widriger Umstände und zahlreicher Steine im Weg – trotzdem mal einer schaffen, herausragend zu sein, und sollte das ein Lehrer, eine Direktorin, oder ein Betreuer bemerken und ihn für ein Stipendium anmelden, und sollte das dann jemand anerkennen und sagen, ja, du hast dir wirklich verdient, dass du gefördert wirst – ja dann wird das Stipendium bei Bezug der Mindestsicherung als Einkommen gewertet und muss zurückbezahlt werden!
Aber alle Kinder sind gleich, an Würde und Rechten geboren … so will Österreich vor dem Kinderrechteausschuss der UNO in Genf glänzen. Da wird auf geduldigem Papier vorgebracht, welche Fortschritte Österreich macht und welche Gremien es nicht bereits eingesetzt hat, um die Einhaltung der Kinderrechte zu garantieren.
In den Herzen wird´s warm …
… aber das Christkind, das erfriert inzwischen in den eiskalten Herzen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg