- Wirtschaftsstandort und Natur- und Klimaziele müssen Hand in Hand gehen
- Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG) bereits vor erstmaliger Anwendung durch die EU-Kommission gerügt – Unvereinbarkeit mit europäischem Recht
Wien, 9.12.19 (UWD) Im Jänner 2019 trat das Standort-Entwicklungsgesetz (siehe auch [Stellungnahme des UWD] (https://bit.ly/2DYZkFt)) in Kraft. Das heftig umstrittene Gesetz wurde allerdings bereits vor seiner ersten Anwendung von der EU-Kommission gerügt und bringt Österreich in Gefahr eines kostspieligen Vertragsverletzungsverfahrens. Denn das Gesetz widerspricht der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in zentralen Punkten. Österreich hatte die vergangenen zwei Monate Zeit, zum Mahnschreiben der EU-Kommission in Sachen Standort-Entwicklungsgesetz eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist läuft morgen ab. „Die nicht enden wollenden Querelen um das umweltschädliche Standort-Entwicklungsgesetz, die inzwischen ein internationales Level erreicht haben, setzen Österreich unter Zugzwang – auch in einer weiteren Dimension: Denn aus umweltpolitischer Sicht ist das Gesetz ein besonderes Desaster, da es das Erreichen nationaler Klimaziele konterkariert. Die künftige Regierung muss alles daransetzen, um das drohende Vertragsverletzungsverfahren, Schaden für unsere Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung sowie Strafzahlungen abzuwenden“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
3 Fallbeispiele zeigen umweltschädliche Sprengkraft
Der Umweltdachverband hat anhand der drei Fallbeispiele „3. Piste“, „Gletscherverbauung Pitztal-Ötztal“ und „Europaspange“ herausgearbeitet, welche schwerwiegenden Auswirkungen das Standort-Entwicklungsgesetz zukünftig für das Klima, das Ökosystem und die Gesundheit haben kann. [Mehr Informationen dazu finden Sie hier] (https://bit.ly/2scM65C).
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