Wien (OTS) – Der Wiener FPÖ Landesparteisekretär LAbg. Michael Stumpf, stellt die falschen Aussagen von Heinz-Christian Strache zu einer Anrufung des Parteigerichts folgendermaßen richtig:
„Das Parteigericht kann gemäß §16 (5) der Statuten der Wiener FPÖ von jedem ordentlichen Mitglied angerufen werden, um die Person betreffende Vorwürfe zu prüfen. Es ist verwunderlich, dass der ehemalige Obmann die klar definierten Parteistatuten bewusst falsch interpretiert. Nach zwei Zustellversuchen durch einen Botendienst wurde die Einladung für eine Aussage vor dem Parteigericht eingeschrieben übermittelt. Falls Heinz-Christian Strache einer Aussage als Beschuldigter nicht nachkommen möchte, soll er dies dem Vorsitzenden mitteilen, da dies das Verfahren beschleunigen würde. Die FPÖ Wien beachtet die Fristen und Satzungen in diesem Verfahren sehr genau, etwaige Verzögerungsversuche werden von uns aber keinesfalls toleriert.“ (Schluss)
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