Wiener Hoteliers: Kalte, aber gerechte Realitätsdusche für Airbnb

Wien (OTS) – „Chancengleichheit ist ein Grundprinzip in der Wirtschaft“, sagt Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie. „Deshalb haben wir uns auch immer dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssen wie für uns Hoteliers. Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness.“ Wie heute die Medien berichten, ist laut Gerichtsurteil klargestellt, was alles unter touristische Vermietung fällt und den in der Zwischenzeit verschärften Regel wie zB Zustimmungspflicht der Miteigentümer unterworfen ist . „Damit ist ein weiterer Graubereich beseitigt“, so Schmid.

Bundesweite Registrierung mit Autorisierung gefordert

„Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden. Besonders wichtig ist uns vor der Registrierung eine Autorisierung des Anbieters. Fälle in anderen Ländern haben gezeigt, dass hier bei der Registrierung erfundene Daten und Fantasienamen angegeben werden. „Airbnb-Vermieter müssen in der Realität greifbar sein“, so Schmid

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