Mag. Andreas Achrainer zum neuen Geschäftsführer der „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“(BBU) bestellt

Wien (OTS) – Der Bundesminister für Inneres, Dr. Wolfgang Peschorn, hat heute Mag. Andreas Achrainer nach einer öffentlichen Interessentensuche zum interimistischen Geschäftsführer der „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU) bestellt. Die Funktion ist mit maximal 24 Monaten zeitlich beschränkt.

Der interimistische Geschäftsführer hat die BBU organisatorisch und personell zu entwickeln, um sicherzustellen, dass diese zukünftig ihre Aufgaben sachkundig und effizient wahrnehmen kann.

Mag. Andreas Achrainer ist Jurist mit langjähriger Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie mit Erfahrung in der Umstrukturierung von Unternehmen in schwierigen Situationen. Er war Landesgeschäftsführer des Roten Kreuzes in Niederösterreich und Burgenland, danach fusionierte er in Wien das Hartmannspital und das Krankenhaus St. Elisabeth zum heutigen Franziskus-Spital. Derzeit ist Achrainer in der Austrian Medicines Verification System GmbH (AMVS) für die Umsetzung der Arzneimittelrichtlinie in Österreich zuständig.

Gleichzeitig hat Innenminister Peschorn jene sechs Aufsichtsratsmitglieder nominiert, die er in den BBU-Aufsichtsrat entsendet. Die Betreuung von Asylwerbern obliegt Bund und Ländern gemeinsam. Innenminister Peschorn informierte daher bereits heute die Landesflüchtlingsreferentinnen und -referenten im Rahmen ihrer jährlichen Tagung in Wien über seine Entscheidungen.

Bereits gestern ist Innenminister Peschorn dem ihm obliegenden gesetzlichen Auftrag nachgekommen und hat den Notariatsakt zur Errichtung der BBU unterzeichnet.

„Durch die öffentliche Interessentensuche wurde Transparenz bei der Auswahl gewährleistet und auch externen Bewerberinnen und Bewerbern angesprochen. Durch die Bestellung von Mag. Andreas Achrainer und der neuen Geschäftsführung wird sichergestellt, dass die BBU ihre Aufgaben zukünftig sachkundig und unbeeinflusst wahrnehmen kann“, sagte Innenminister Peschorn.

Mit dem von der Koalition der ÖVP/FPÖ im Mai 2019 beschlossenen BBU-Gesetz wurde der Innenminister zur Errichtung einer Gesellschaft verpflichtet, die spätestens ab dem 1.7.2021 die Grundversorgung wahrzunehmen hat.

Innenminister Peschorn: „Die gesetzlich angeordnete Überführung der Aufgaben der Grundversorgung auf die BBU bietet die Chance eines Kassensturzes und eine Neuausrichtung bei der Betreuung der Asylwerber. Ich erwarte mir, dass die Gesellschaft diese Chance im Interesse der Republik Österreich nützt.“

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