Wien (PK) – Mit der Befreiung einzelner Autobahnabschnitte von der Vignettenpflicht hat der Nationalrat am 13. November den ersten Gesetzesbeschluss dieser Gesetzgebungsperiode gefasst. Kommenden Mittwoch könnten einige weitere folgen. Zur Diskussion stehen unter anderem eine Aufschiebung der Ausreiseverpflichtung für abgewiesene AsylwerberInnen in Lehre, die finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für das kommende Jahr und die Einfügung neuer Straftatbestände in das Strafgesetzbuch zur Ahndung von Betrug mit EU-Geldern. Außerdem könnten die Abgeordneten grünes Licht für den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst geben und den Weg für neue Haftungsobergrenzen für den Bund ebnen. Zahlreiche Anträge werden einer Ersten Lesung unterzogen.
Auch zwei Auslieferungsbegehren kommen voraussichtlich auf die Tagesordnung der Sitzung. Voraussetzung ist, dass der Immunitätsausschuss seine Beratungen darüber rechtzeitig abschließt. Bringen SPÖ und NEOS wie angekündigt gemeinsam ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Casinos Austria ein, wird dieses am Schluss der Sitzung, allenfalls nach einer kurzen Debatte, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 10.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Themenauswahl obliegt der SPÖ.
Aktuelle Europastunde
In der Aktuellen Europastunde will die ÖVP über die Herausforderungen der neuen EU-Kommission diskutieren.
Abgewiesene AsylwerberInnen sollen Lehre in Österreich künftig beenden dürfen
An der Spitze der Tagesordnung steht gleich ein kontroverses Thema:
Der Umgang mit AsylwerberInnen, die während ihrer Lehrlingsausbildung einen negativen Asylbescheid erhalten. Zwar sind sich ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS grundsätzlich einig, dass es in dieser Frage eine Lösung braucht, wie diese im Detail ausschauen soll, ist aber immer noch strittig. SPÖ, Grüne und NEOS wollen jedenfalls erreichen, dass der Gesetzesantrag der ÖVP, der auch mit ihrer Zustimmung den Budgetausschuss passiert hat, im Plenum noch in der einen oder anderen Form abgeändert wird.
Konkret sieht der ÖVP-Antrag vor, die Ausreiseverpflichtung für abgewiesene AsylwerberInnen, die eine Lehre machen, bis zum Abschluss der Lehre aufzuschieben. Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis vor dem 12. September 2018 begonnen und seitdem ununterbrochen bestanden hat. Außerdem soll die Regelung nur für jene Lehrlinge gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einen negativen Asylbescheid erhalten. Auch straffällig gewordene AsylwerberInnen oder jene, die im Rahmen des Asylverfahrens ihre Identität zu täuschen versucht haben, sind ausgenommen. Spätestens vier Jahre nach Lehrbeginn soll die Schonfrist in jedem Fall enden.
SPÖ, Grüne und NEOS bewerten den Antrag als zu restriktiv. So plädieren die Grünen etwa dafür, die Frist im Falle einer Doppellehre auf fünf Jahre zu erstrecken und Lehrlinge zu inkludieren, die ihre Ausbildung erst nach dem 12. September begonnen haben. Die SPÖ kann sich vorstellen, den betroffenen Lehrlingen nach Lehrabschluss einen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu eröffnen. Auch die NEOS drängen auf eine weitergehende Lösung und schlagen eine an das deutsche „3+2“-Modell angelehnte Aufenthaltsberechtigung vor. Ein Kompromissvorschlag der NEOS, der auf eine dreimalige Verlängerungsmöglichkeit des Aufenthaltstitels während des Lehrverhältnisses abzielt, fand im Budgetausschuss jedoch keine Mehrheit.
Gänzlich abgelehnt wird der vorübergehende Abschiebestopp für betroffene Lehrlinge von der FPÖ. Ihrer Meinung nach wird mit der Gesetzesnovelle der völlig falsche Weg beschritten und einer Aushebelung des Asylrechts Vorschub geleistet. Betroffen vom Gesetzesvorhaben ist jedenfalls nur eine relativ kleine Personengruppe: Laut Innenminister Wolfgang Peschorn befanden sich mit Stand Ende Oktober 2019 786 AsylwerberInnen in einer Lehre in einem Mangelberuf.
Gehälter im öffentlichen Dienst steigen um durchschnittlich 2,3%
Die Regierung und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben sich im November darauf geeinigt, die Gehälter der Vertragsbediensteten und BeamtInnen des Bundes mit 1. Jänner 2020 um durchschnittlich 2,3% zu erhöhen, wobei die Bandbreite von 2,25% im obersten Einkommensbereich bis 3,05% im untersten Einkommensbereich reicht. Als Untergrenze wurde ein monatliches Plus von 50 € vereinbart. Die neuen Gehaltstabellen wurden in Form eines Abänderungsantrags in eine von der ÖVP vorgelegte Dienstrechts-Novelle eingebaut.
Weitere Punkte der Dienstrechts-Novelle betreffen den „Papamonat“, die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt, wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung in Hinkunft frühestens drei Monate – statt zwei Monate – nach Einbringen wirksam werden.
Im Budgetausschuss stimmten alle Parteien mit Ausnahme der NEOS für die Dienstrechts-Novelle. Diese hinterfragten nicht nur das Ausmaß der Gehaltserhöhung, sondern vermissen auch Bemühungen, das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes an die Regelungen der Privatwirtschaft anzugleichen. Finanzminister Eduard Müller wies unter anderem darauf hin, dass die neuen Bestimmungen betreffend den Urlaubsverfall den Zweck hätten, Mehrkosten für den Bund durch Auszahlung von Urlaubsentschädigungen zu vermeiden.
Verein für Konsumenteninformation wird 2020 4,75 Mio. € vom Bund erhalten
Zur Frage der finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) liegen dem Plenum zwei Gesetzesanträge vor: ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und FPÖ und ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und Grünen. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass der SPÖ-FPÖ-Antrag eine dauerhafte Bereitstellung von jährlich 4,75 Mio. € – wertgesichert – für den VKI vorsieht, während der ÖVP-Grüne-Antrag vorläufig nur auf das Jahr 2020 abstellt. Zusammensetzen sollen sich die 4,75 Mio. € gemäß dem ÖVP-Grüne-Antrag aus einer Basisförderung (40%) und aus Förderverträgen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben. Zweckgewidmete Mittel aus Kartellstrafen für den VKI soll es demgegenüber nicht mehr geben.
SPÖ und FPÖ äußerten im Ausschuss die Vermutung, dass die ÖVP eine dauerhafte Finanzierungslösung für den VKI blockiert, weil ihr die Interessen der Unternehmen mehr am Herzen liegen würden als jene der KonsumentInnen. Den Grünen warfen sie vor, sich über den Tisch ziehen zu lassen.
ÖVP und Grüne verstehen die Aufregung allerdings nicht. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass der VKI im kommenden Jahr um 600.000 € mehr erhalten wird als bisher. Auch sind die Grünen zuversichtlich, was eine baldige langfristige Lösung der Finanzierungsfrage betrifft. Die ÖVP pocht jedenfalls auf eine Evaluierung der Struktur und der Tätigkeit des VKI, das ist auch den NEOS ein wichtiges Anliegen. Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass der VKI wertvolle Arbeit leistet.
Im Budgetausschuss stimmten schließlich neben den AntragstellerInnen auch die NEOS für den ÖVP-Grüne-Antrag. Der SPÖ-FPÖ-Antrag wurde abgelehnt. Mit einer Ausschussfeststellung wird klargestellt, dass bestehende Aufträge an den VKI von Seiten des Bundes sowie zuerkannte Förderungen durch die Gesetzesnovelle unberührt bleiben.
Gemäß den Erläuterungen zum SPÖ-FPÖ-Antrag beträgt die Basisförderung für den VKI derzeit 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von bis zu 1,5 Mio. €. Außerdem hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die aktuell rund 1,05 Mio. € überwiesen werden.
Anpassung der Haftungsobergrenzen des Bundes
Mit der von der ÖVP vorgeschlagenen Novelle zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz soll nicht zuletzt eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt werden. Statt wie bisher einen pauschalen Haftungsrahmen für den Bund festzulegen, sollen sich die Haftungsobergrenzen künftig an den Einnahmen – konkret 175% der öffentlichen Nettoabgaben – orientieren. Das entspricht – auf Basis des geltenden Bundesfinanzrahmens – knapp 89,29 Mrd. € für das Jahr 2019, 92,66 Mrd. € im Jahr 2020 und 95,41 Mrd. € im Jahr 2021. Der Beschluss im Budgetausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, NEOS und Grünen. FPÖ und SPÖ forderten Nachbesserungen.
Neue Straftatbestände zur Ahndung von Betrug mit EU-Geldern
Mit der ersten Regierungsvorlage dieser Gesetzgebungsperiode werden -in Umsetzung einer EU-Richtlinie – neue Tatbestände zur Ahndung von Subventionsbetrug und Fördermissbrauch mit EU-Geldern in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt. Das Vorhaben erhielt im Budgetausschuss einhellige Zustimmung, wiewohl SPÖ, Grüne und NEOS einen von der ÖVP im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag kritisch sehen. Sie orten eine Verwässerung der Regierungsvorlage.
Konkret geht es bei den neuen Straftatbeständen um „Ausgabenseitigen Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168c StGB) und um „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“ (§ 168d StGB). Da letztere Bestimmung Malversationen in Bezug auf EU-Förderungen ahndet, wird gleichzeitig der Umfang von § 153b StGB („Förderungsbetrug“) auf nationale Förderungen beschränkt.
Der von ÖVP und FPÖ unterstützte Abänderungsantrag soll eine Übererfüllung der EU-Vorgaben unterbinden. In diesem Sinn wird der Anwendungsbereich bei Bestechungsdelikten explizit auf das von der Richtlinie Vorgesehene beschränkt. Zur Definition des Begriffs „öffentlich Bediensteter“ fasste der Budgetausschuss mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit eine Ausschussfeststellung und stellte dabei auch klar, dass Endempfänger von Fördermitteln nicht unter den Amtsträgerbegriff fallen.
Ersuchen um behördliche Verfolgung der Abgeordneten Zanger und Kickl
Schließt der Immunitätsausschuss seine für 10. Dezember geplanten Beratungen rechtzeitig ab, werden die Abgeordneten in der kommenden Sitzung auch über zwei Auslieferungsbegehren abstimmen. Zum einen will die Staatsanwaltschaft Leoben gegen FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermitteln. Hintergrund ist die steirische „Liederbuchaffäre“. Zum anderen geht es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wegen des Verdachts auf Verhetzung in Zusammenhang mit Aussagen Kickls am FPÖ-Parteitag in Graz.
Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Parteienfinanzierung über Vereine
Der Reigen der insgesamt sieben Ersten Lesungen wird mit einem Antrag der NEOS eröffnet. Um Umgehungskonstruktionen zur illegalen Finanzierung von Parteien über Vereine zu unterbinden, haben die NEOS eine Änderung des Parteiengesetzes und des Vereinsgesetzes beantragt. Vereine, die politischen Parteien, wahlwerbenden Gruppen oder einzelnen Abgeordneten Spenden oder Sachleistungen zukommen lassen, sollen diese demnach künftig direkt dem Rechnungshof melden müssen. Dabei wäre auch anzugeben, woher der Verein die Mittel für die Zuwendung erhalten hat. Ebenso müssten SpenderInnen und SponsorInnen offengelegt werden. Für Vereine, die Zuwendungen an Parteien leisten, sollen außerdem die gleichen Regeln für unzulässige Spenden gelten wie für Parteien.
Rechtsanspruch auf Vier-Tage-Woche
Ein Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche ist Ziel einer von der SPÖ vorgeschlagenen Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Konkret soll es den ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden, ihre wöchentliche Arbeitszeit -bei einer maximalen täglichen Normalarbeitszeit von zehn Stunden -auf beliebig viele Arbeitstage zu verteilen. Möglichkeiten, dies abzulehnen, hätte der Arbeitgeber nur, wenn Betriebsabläufe darunter leiden würden oder die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nicht gewährleistet werden könnte. Die SPÖ sieht den Rechtsanspruch als legitimen Ausgleich für die unter der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit.
Weitgehende Abschaffung der Maklergebühren für MieterInnen
Mit einer Änderung des Maklergesetzes will die SPÖ erreichen, dass für Maklerprovisionen das Erstanbieter-Prinzip gilt. Von Wohnungssuchenden soll demnach künftig nur noch dann eine Maklerprovision verlangt werden dürfen, wenn diese den Makler bzw. die Maklerin mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragen und diesem bzw. dieser noch kein entsprechendes Objekt bekannt ist. Auch sollen Verträge unwirksam sein, die Wohnungssuchende verpflichten würden, ein Vermittlungsentgelt zu zahlen, das ursprünglich von einem anderen Vertragspartner geschuldet wurde. Verstöße gegen diese Bestimmungen sollen mit bis zu 25.000 € bestraft werden.
Mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess
Um die Transparenz politischer Entscheidungen zu erhöhen, schlägt die SPÖ eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats vor. So sollen mit einer jährlichen Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers im Nationalrat nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit über aktuelle Gesetzesvorhaben in der angelaufenen Tagungsperiode informiert werden. Zudem wünscht sich die SPÖ eine Übertragung öffentlicher Ausschusssitzungen des Nationalrats per Live-Stream, präzisere Bestimmungen über die Öffentlichkeit von Enqueten und eine Vereinfachung der Möglichkeit, österreichische Europaabgeordnete für EU-Debatten im Nationalrat zu nominieren.
Anhebung der steuerfreien Einkommensgrenze
Eine von der SPÖ beantragte Novellierung des Einkommensteuergesetzes hat die Anhebung der jährlichen steuerfreien Einkommensgrenze von derzeit 11.000 € auf 15.300 € zum Inhalt. Zwischen 15.300 € und 18.000 € soll der derzeit niedrigste Steuersatz von 25% gelten. Bei Einkommen über einer Million Euro plädiert die SPÖ dafür, den Steuersatz weiter bei 55% zu belassen und die bestehende Befristung bis 2020 aufzuheben. Gelten soll die neue Steuerfreigrenze erstmals für die Veranlagung 2020.
Wahl der Regierung durch den Nationalrat
Die FPÖ spricht sich dafür aus, den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin sowie die übrigen Mitglieder der Regierung künftig durch die Abgeordneten wählen zu lassen. Damit würde nicht nur die Rolle des Nationalrats gestärkt, sondern auch die Angelobung einer Regierung durch den Bundespräsidenten ohne Nationalratsmehrheit verhindert, argumentiert die FPÖ. Auch das Recht auf Entlassung der Bundesregierung oder der Regierungsspitze soll dem Bundespräsidenten – bzw. der Bundespräsidentin – entzogen werden. Vorausgehen soll der Wahl der Regierung bzw. einzelner MinisterInnen durch den Nationalrat dem Antrag zufolge ein Vorschlag des Hauptausschusses.
Mehr Befugnisse für den Rechnungshof bei der Prüfung staatsnaher Unternehmen
Eine Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs ist Inhalt eines NEOS-Antrags auf Änderung der Bundesverfassung und des Rechnungshofgesetzes. Konkret soll es dem Rechnungshof ermöglicht werden, Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Derzeit können Prüfungen bei Beteiligungen unter 50% nur dann eingeleitet werden, wenn das Unternehmen durch den Staat beherrscht wird. Das sorge für Rechtsunsicherheit und verhindere notwendige Prüfungen, machen die NEOS geltend.
Jene Gesetzesanträge, die im Budgetausschuss bzw. im Geschäftsordnungausschuss vorberaten werden sollen, werden diesen unmittelbar nach der Ersten Lesung zugewiesen. Die faktische Zuweisung der anderen Anträge erfolgt, sobald die zuständigen Fachausschüsse eingerichtet sind.
Wahl von Ausschüssen
Fünf Ausschüsse – Hauptausschuss, Geschäftsordnungsausschuss, Budgetausschuss, Immunitätsausschuss und Unvereinbarkeitsausschuss -hat der Nationalrat bereits in der ersten Plenarsitzung dieser Gesetzgebungsperiode gewählt, nun sollen fünf weitere folgen. Auf Wunsch der Fraktionen werden das der Innenausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Landesverteidigungsausschuss, der Kulturausschuss und der Rechnungshofausschuss sein. Wie alle Fachausschüsse sollen sie aus 23 Mitgliedern bestehen, wobei die
ÖVP neun, die SPÖ fünf, die FPÖ vier, die Grünen drei und die NEOS zwei Abgeordnete stellen. (Schluss) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ verfügbar.
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