FPÖ-Amhof: Recht auf Barzahlung muss auch in der Expositur des MBA-9 gelten

Wien (OTS) – Mit Übersiedlung des Magistratischen Bezirksamts Alsergrund nach Hernals auf den Elterleinplatz wurde seit 31.7.2019 eine zusätzliche Servicestelle für Melde-, Pass- und Fundangelegenheiten inkl. Ausfolgung von Staatsbürgerschaftsnachweisen sowie für Parkraumbewirtschaftung, Religionsaustritte, Lebensbestätigungen und Handysignatur in der Alserbachstraße 41 eingerichtet. Eine Zahlung ist dort aber nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

Deswegen werden die freiheitlichen Bezirksräte in der Sitzung der Bezirksvertretung Alsergrund vom 11. Dezember 2019 die Resolution „Recht auf Bargeld“ einbringen, die auf Einrichtung einer Stadtkassa in der neuen Expositur abzielt. Für viele Österreicher ist Bargeldzahlung, frei nach Fjodor Michailowitsch Dostojewski, `geprägte Freiheit´. Dies sei für Amhof auch aus Datenschutzgründen mehr als verständlich. „Wie auch bei der Vorratsdatenspeicherung müssen diese Bedenken gegen Sicherheitsinteressen abgewogen werden“, führt Amhof aus.

Angesichts einer derart restriktiven Einschränkung des Rechtes auf Barzahlung müsse sich die Bezirksvertretung Alsergrund mit all jenen gesellschaftlichen Gruppen solidarisch erklären, die sich die Einrichtung einer Kassa in der Expositur des Magistratischen Bezirksamts Alsergrund wünschen, stellt Amhof abschließend klar.

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