Wien (OTS) – Als Mitglied der Alterssicherungskommission freut sich der Präsident des Pensionistenverbandes, Dr. Peter Kostelka, dass dieses wichtige Gremium seine Arbeit aufgenommen hat und seinem Auftrag nachkommt, faktenbasiert und seriös die mittel- und langfristige Entwicklung des gesetzlichen und auch des Beamten-Pensionssystems mittels fundierter Daten und Gutachten zu bewerten.
„Ein großes Ziel dieser Tätigkeit muss sein“, so Kostelka, „dass die Nachhaltigkeit unseres staatlichen, umlagebasierten Pensionssystems gewährleistet ist. Weil, wie es sich immer wieder herausgestellt hat, es das beste, sozial gerechteste und auch einzig sichere System ist. Die im Österreichischen Seniorenrat tätigen VertreterInnen aller Seniorenorganisationen haben in der Vergangenheit über alle Parteigrenzen hinweg mit vereinten Kräften und gemeinsam getragenen Beschlüssen für diese Nachhaltigkeit im Sinne der bestehenden und der zukünftigen Generationen von Senioren gekämpft.“
„Unter Nachhaltigkeit verstehe ich aber auch, dass man zu Forderungen und Beschlüssen auch nachhaltig steht“, erklärte Kostelka heute zur aktuellen Debatte. Kostelka erinnerte daran, dass beispielsweise die Abschaffung der Wartefrist auf die erste Anpassung nach der Pensionierung eine langjährige Forderung ALLER Seniorenverbände war. „Dass man auch im ersten Jahr nach Pensionsantritt eine Pensionsanpassung erhält, war ein guter Beschluss und ein großer Erfolg. Wie der Pensionistenverband hat auch ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Korosec dies am 20. September 2019 öffentlich sehr begrüßt. Umso unverständlicher ist nun diese ‚Kindesweglegung‘“ durch den Seniorenbund, so Kostelka.
Der PVÖ-Präsident stellt klar: „Die Alterssicherungskommission darf nicht als Instrument der Tagespolitik missbraucht werden. Der Umstand, dass genau dies in den ersten beiden Sitzungen der Kommission versucht wurde, wertet letztlich dessen Glaubwürdigkeit nachhaltig ab.“
„Der Pensionistenverband steht jedenfalls nachhaltig zu dem im Seniorenrat gefassten Beschluss, dass man auch im Jahr nach der Pensionierung eine Pensionsanpassung bekommen soll!“, so Kostelka abschließend.(Schluss)
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