Redaktionsgeheimnis für BloggerInnen: Kucharowits-Anfrage an Justizminister zu Medienrecht

Wien (OTS/SK) – „Mit der Digitalisierung stehen GesetzgeberInnen in vielen Bereichen vor neuen Herausforderungen. Die Verlagerung des medialen Geschehens in den digitalen Raum und eine Ausweitung dessen, was unter journalistischer Arbeit verstanden wird, muss in der Rechtssprechung auch beachtet werden“, fordert SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits, SPÖ-Sprecherin für Netzpolitik, und stellt dazu eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister. „Mit dem Mediengesetz 2005 sind elektronische Medien explizit berücksichtigt worden. Wie sieht es aber mit unterschiedlichen Formen von Medien wie z.B. Blogs oder Fan-Seiten auf Facebook aus? Inwieweit unterstehen diese einem Redaktionsgeheimnis bzw. werden hier die RedakteurInnen geschützt?“, fragt die Abgeordnete. ****

Die parlamentarische Anfrage widmet sich dem Thema „Redaktionsgeheimnis für BloggerInnen“ und versucht dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuklären. „Wir müssen sicherstellen, dass Grundfreiheiten wie die Pressefreiheit und in der Folge das Redaktionsgeheimnis sowie die Vertraulichkeit journalistischer Quellen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben und es hier zu keiner Aushöhlung kommt“, so Kucharowits. Das Justizministerium hat nun acht Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten.

Die Anfrage: https://tinyurl.com/swh3gh5

(Schluss) bj/ah

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