Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert Rückkehr zu Dialog und Ausgleich

Villach (OTS) – In den vergangenen eineinhalb Jahren hat die alte Bundesregierung den Weg des sozialen Zusammenhalts, des Dialogs und Ausgleichs verlassen. Aber gerade diese Tugenden haben Österreich als lebenswertes Land möglich gemacht. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK) fordert von der zukünftigen Bundesregierung die Rückkehr auf diesen für Österreich so erfolgreichen Weg. Es ist dringend notwendig, dass die nächste Regierung sich wieder um die Anliegen der Beschäftigten kümmert. Die ArbeitnehmerInnen haben Respekt und Anerkennung ihrer Leistungen verdient.

Die Beschäftigten spüren, dass der Druck auf sie immer größer wird. Die Arbeitsverdichtung nimmt zu. Die beruflichen Anforderungen steigen, die Arbeitszeit wird entgrenzt. Damit steigt auch der Druck im Privat- und Familienleben. AK, ÖGB, Gewerkschaften, BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen sind die Anwälte von rund vier Millionen arbeitenden Menschen. Gemeinsam setzen sie sich für eine gerechtere Arbeitswelt ein. Verantwortungsvolle Regierungspolitik setzt sich auch mit den Meinungen anderer auseinander und fährt nicht über berechtigte Anliegen drüber. Nur so können vernünftige und nachhaltige Lösungen gefunden werden.

Rechtzeitiges Handeln gegen Verschlechterungen am Arbeitsmarkt Die von den Wirtschaftsforschungsinstituten vorhergesagte Verschlechterung der Arbeitsmarktentwicklung ab 2020 zeichnet sich schon ab: Die Arbeitslosigkeit bei älteren ArbeitnehmerInnen und bei ArbeitnehmerInnen mit gesundheitlichen Problemen steigt bereits. Gleichzeitig nimmt das Beschäftigungswachstum ab. Die nächste Bundesregierung muss darauf rasch und richtig reagieren, sonst werden sich die Arbeitsmarktchancen für viele in den nächsten Jahren erheblich verschlechtern. Die Hauptversammlung fordert von der nächsten Bundesregierung insbesondere folgende Vorhaben aufzunehmen und umzusetzen:
+ Das Beenden von Arbeitsverhältnissen und Wiedereinstellen innerhalb von zwei Monaten muss Folgen für so handelnde Unternehmen haben. Sie müssen die verursachten Kosten in der Arbeitslosenversicherung übernehmen.
+ Bessere Vermittlungsunterstützung und bessere persönliche Beratung durch das AMS: Dafür braucht das AMS aber ausreichend Personal. Daher ist der Planstellenabbau sofort zu stoppen und bis zu 500 zusätzliche Stellen zu bewilligen.
+ Qualifizierungsoffensive in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach dem Modell des AK Qualifizierungsgeldes mit einem Rechtsanspruch, einer Finanzierung aus dem allgemeinen Staatshaushalt und einer guten Bildungsberatung vor und während der Ausbildung.
+ Beschäftigung statt langer Arbeitslosigkeit finanzieren: Hier fordert die Hauptversammlung die Umsetzung der Aktion „Chance 45“ mit dem Ziel, zusätzliche, kollektivvertraglich entlohnte Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich in Gemeinden und Ländern zu schaffen. Die Kosten für 40.000 solcher Arbeitsplätze sind überschaubar und belaufen sich auf rund 270 Millionen im Jahr.

„Abfertigung neu“ nachjustieren
Die BAK Hauptversammlung anerkennt, dass einige der mit der Abfertigungs-Reform angestrebten Ziele, wie Abfertigung für alle, Schutz erworbener Anwartschaften oder kontinuierlicher Anstieg des Anspruches, erreicht wurden. Deutlich verfehlt wird allerdings das zentrale Leistungsziel eines Jahresentgelts pro Erwerbsleben bei durchschnittlichem Erwerbsverlauf. Die Ursachen dafür sind niedrige Veranlagungserträge, ein hoher Verwaltungsaufwand, gute Gewinne und Dividenden für die betrieblichen Vorsorge-Kassen und der geringe monatliche Beitragssatz von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts. Die Hauptversammlung fordert den/die zuständige/n BundesministerIn und die im Parlament vertretenen Parteien auf, eine Reform der „Abfertigung neu“ mit insbesondere folgenden Schwerpunkten vorzunehmen:
+ Anhebung des Beitragssatzes auf drei Prozent des Bruttoentgelts inkl. Sonderzahlungen
+ Erweiterung der Kapital-Garantie in Richtung einer Zinsgarantie
+ Kostensenkung durch Begrenzung der extrem hohen Vermögensverwaltungskosten
+ Zusammenführung erworbener Anwartschaften auf einem Konto nach dem „Rucksackprinzip“
+ raschere und kostengünstigere Administration gesetzlich sicherstellen
+ Sanktionen für Unternehmen, die fällige Beiträge nicht bzw. nicht zeitgerecht entrichten
+ Beitragszahlung ab Beginn der Beschäftigung
+ Ausschüttung von Dividenden nur für jene Jahre, in denen die Vorsorge-Kassen eine positive reale Netto-Rendite für die ArbeitnehmerInnen erzielt hat.

Kalte Progression abschaffen
Bei jeder noch so kleinen Lohnerhöhung steigt der persönliche Durchschnittssteuersatz, auch wenn das Realeinkommen inflationsbedingt nicht zunimmt. Die Steuerpflichtigen zahlen also Steuer auf ein Einkommen, das sie real gar nicht haben. Die BAK Hauptversammlung fordert die Abschaffung der kalten Progression, damit den ArbeitnehmerInnen nach Lohnerhöhungen auch wirklich mehr Netto vom Brutto bleibt.

Anpassung Kilometergeld
Beim Kilometergeld handelt es sich um rein beruflich veranlasste Fahrten. Es ist daher nur fair, arbeitenden Menschen die Aufwendungen, die der Beruf mit sich bringt, entsprechend abzugelten. Die letzte Anpassung des Kilometergeldes erfolgte mit Jänner 2011. Die Hauptversammlung der BAK fordert daher eine Erhöhung des Kilometergeldes von 0,42 auf 0,5 Euro.

Auf der 168. Tagung der BAK Hauptversammlung standen insgesamt über 70 Resolutionen und Anträge zur Diskussion und Abstimmung.

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