Wien (OTS) – Die Sicherstellung von Pflege- und Betreuungsleistungen zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Insbesondere die Pflege chronisch Kranker und von Menschen die an Demenz leiden, stellt umfangreiche Anforderungen an die Fachkompetenz der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Zudem fordern pflegende Angehörige und Bezugspersonen vermehrt diese Fachkompetenz als notwendige Unterstützungsleistung ein. Gleichzeitig zeichnet sich ein immer größer werdender Personalmangel, insbesondere an gut ausgebildeten Pflegefachkräften, ab. Dies zeigt sich schon alleine durch die Tatsache, dass 2030 mehr als ein Drittel der heute tätigen Pflegekräfte in Pension gehen werden.
Grundlegender Reformbedarf besteht in mehreren Bereichen. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die Erwartungshaltung der Gesellschaft an das Leistungsspektrum der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie an die Betreuungsleistungen. Wohl kaum ein Begriff wird so inflationär und beliebig eingesetzt wie der Begriff „Pflege“. Obwohl der Gesetzgeber weitgehend klare Handlungsrahmen definiert, kommt es oftmals zur Vermischung der Bezeichnungen „Betreuung“ und „Pflege“. Dadurch werden Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege, insbesondere im Langzeitpflegebereich und bei der Versorgung chronisch Kranker, vielfach bagatellisiert. Ebenso kommt es zu einer Hierarchisierung notwendiger Pflegeinterventionen und Unterstützungsleistungen durch Sozialbetreuungsberufe. Dabei ist die entscheidende Frage, wie die jeweils individuell notwendige Fachkompetenz sowie der Unterstützungsbedarf für die Alltagbewältigung zu den Menschen kommt und ob sie diese auch in erforderlichen Ausmaß erhalten.
Daher sind folgende Bereiche in einem ersten Schritt dringend
zu bearbeiten:
- Klare Information über das zu erwartende Leistungsspektrum der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der Sozialbetreuungsberufe.
- Aufheben der Leistungshierarchisierung mit dem Ziel bedarfsorientierter Versorgung, z.B. bei Weiterverordnungen von Verbandsmaterialien zur Wundversorgung durch diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegepersonen.
- Nutzung des gesamten Fachwissens in der Versorgungpraxis – unabhängig vom Setting.
- Adaptierung der Rahmenbedingungen für das Fachpersonal wie etwa
die bessere Anerkennung der flexiblen Dienstzeiten. - Individuelle Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige, um informierte Entscheidungen treffen zu können.
- Bestehende Ausbildungsangebote der Sozialbetreuungsberufe auf weitere Kombinationsmöglichkeiten mit Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung prüfen.
- Quereinsteiger, oder Berufsumsteiger durch gezielte Angebote für Pflege- und Betreuungsberufe gewinnen
- Nutzung von digitalen Angeboten zur Entlastung von Routinetätigkeiten
Zusammenfassend ist zu bemerken, dass die vorhandenen Strukturen am Sektor Pflege und Betreuung immer weniger die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen im 21. Jahrhundert berücksichtigen. Daher kann der daraus abgeleitete Bedarf durch eine unreflektierte Fortführung bestehender Angebote zunehmend weniger gedeckt werden.
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