Deloitte Steuertipps zum Jahresende: Die wichtigsten steuerlichen To-do’s für Unternehmer

Wien (OTS) – Das Jahresende naht mit großen Schritten. Für Unternehmer ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um noch steuerliche Angelegenheiten zu erledigen. Deloitte Österreich gibt einen Überblick, welche Steuerfragen jetzt noch geklärt werden sollten.

Gerade im Hinblick auf Prämien oder die Absetzbarkeit diverser Ausgaben lohnt es sich für Unternehmen, offene Steuerfragen noch vor 2020 abzuarbeiten. „Auf steuerlicher Seite gibt es zum Ende dieses Jahres wieder einige Punkte zu berücksichtigen. Jetzt ist noch ausreichend Zeit, um rechtzeitig die notwendigen Schritte zu setzen“, betont Wilfried Krammer, Senior Manager in der Steuerberatung bei Deloitte Österreich.

Anschaffung von Anlagevermögen lohnt sich

Wenn Unternehmer vor Anfang 2020 abnutzbares Anlagevermögen anschaffen und in Betrieb nehmen, profitieren sie von der Halbjahres-Abschreibung für Abnutzung. Daher ist jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal EUR 400,- können gleich abgeschrieben werden.

„Ein wichtiger Punkt: Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1.1.2020 auf EUR 800,- erhöht. Die Verschiebung der Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten zwischen EUR 400,- und 800,- in das nächste Jahr könnte daher im Einzelfall steuerlich insgesamt vorteilhafter sein“, ergänzt Wilfried Krammer.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über EUR 30.000,-können durch Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 % und 4,5 % der Einkünfte – maximal jedoch EUR 45.350,-. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nutzen, sollte laut Krammer jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2019 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2019 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags.

GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer

Kleinstunternehmer können noch bis 31.12.2019 eine Befreiung von den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2019 aus der unternehmerischen Tätigkeit EUR 5.361,72 und die Umsätze 2019 EUR 30.000,- nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind insbesondere Jungunternehmer und Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Ein weiterer Tipp des Steuerexperten: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2019 geleistet werden.

Bilanzen in Angriff nehmen

Auf der Agenda stehen jetzt auch bilanzsteuerrechtliche Themen sowie das Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen für 2020 gestellt werden. „Unternehmen sollten Themen wie die Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien unbedingt auf ihre Steuer-Checkliste geben. Auch um die Rückvergütung von Energieabgaben sollte man sich jetzt kümmern“, so Wilfried Krammer.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres unterfertigt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2019 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2012 (UStG:
    bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2019 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2009 ein.
  • Bis 31.12.2019 kann die Energieabgabenvergütung 2014 noch
    beantragt werden.

Zum Download:

[Foto Wilfried Krammer Credits Deloitte] (http://bit.ly/2OH1Wg7)

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