Niederösterreich (OTS) – Noch gar nicht kundgemacht, wurde das NÖ HHG gestern im Landtag schon wieder repariert – „Kabarett Simple“ vielleicht doch am Landhausplatz zu Hause?
Zur Verhinderung dieses „Gesetzes-Murks“ bleibt somit nur noch der Einspruch in Form des [Antrags zur Einleitung einer Volksabstimmung]
(https://www.suchhunde.at/download/Antrag-Ltg-832.pdf) weil:
- undurchsichtige Überregulierung und mangelnder Schulungsanspruch
zu keinem Mehr an Sicherheit für Nichthundehalter führt, - die neu geschaffene "Hundesicherungszone" dem Wildwuchs von
Leinen- UND Maulkorbpflich (ohne "Menschenansammlung"!) auf kommunaler Ebene Tür und Tor öffnet, - tierschutzrelevante Fragen wie "Handtaschenregelung" und Maulkorpflicht für Welpen, alte und (nichtatemwegs-)erkrankte Hunde nicht geklärt sind,
- die zwingende Generalisierung des benötigten Verhaltens unserer Rettungshunde für den Einsatz im Dienste der Gesellschaft durch die Einschränkungen im täglichen Leben nicht mehr möglich ist.
Unsere Beweggründe und Antworten: [ÖHU Suchhundestaffel zum NÖ HHG] (https://www.suchhunde.at/download/OHUSHS-NOE_HHG-FAQ.pdf)
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