Ökostromförderkosten für 2020 werden für Haushalte um ein Drittel steigen

Wien (OTS) – Die Ökostromförderkosten für 2020 sollen für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh Stromverbrauch) um ein Drittel von bisher 70 Euro auf 93 Euro (inkl. MwSt) steigen. Dies geht aus der Ökostromförderbeitragsverordnung hervor, die gestern, Mittwoch, in Begutachtung geschickt wurde. Ursache für den Preisanstieg sind auch die Sonderförderungen für Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft und Biomasse, die in der letzten Parlamentssitzung vor den Nationalratswahlen beschlossen wurden.

In einzelnen Bundesländern kann es aber noch teuer werden: Das Biomasse-Grundsatzgesetz, das Anfang des Jahres beschlossen wurde, sieht vor, dass 47 alte Biomasseanlagen in den nächsten drei Jahren eine außerordentliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro (sogenannte „Nachfolgetarife“) erhalten sollen. Hier richtet sich die Höhe der Förderkosten nach Anzahl der von dieser Landessonderförderung begünstigen Biomasseanlagen. Diese Landes-Ökostromförderkosten werden separat auf der Jahresstromrechnung ausgewiesen. Damit wird die Jahresstromrechnung noch unübersichtlicher.

„Das neue Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) muss rasch in Begutachtung gehen, damit es nicht zu weiteren Sonderförderungen kommt und immer mehr Anlagen im alten Förderregime verbleiben“, sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele. Ohne das EAG drohen weitere teure Sonderförderungen für den Ökostromausbau unter dem alten Förderregime auf Kosten der Haushalte und kleinen Betriebe. Solche Sonderförderungen untergraben die Effektivität des neuen EAG, da die Anlagen bis über das Jahr 2030 im alten, teuren Förderregime verbleiben.

Haushalte mit geringem Einkommen, die von den GIS-Gebühren befreit sind, sind nun von den gesamten Ökostromförderkosten befreit. Die Befreiung hat die AK immer gefordert. Die Anträge dafür sind auf der GIS Homepage zu finden.

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