Aufklärung des tödlichen Vorfalls beim Jagdkommando

Wien (OTS) – Das BMLV hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalles am 14. November 2019 eine Unfallkommission eingesetzt. Sie besteht aus dem Leiter, einem rechtskundigen Organ, einem Veterinärmediziner, einem Arzt und einem Experten des Militärhundezentrums. Ihre Aufgabe ist es, die Erhebungsarbeit der Ermittlungsbehörden zu unterstützen und alle mit dem Vorfall zusammenhängenden Sachverhalte zu untersuchen. Anlassbezogen werden zusätzliche Experten beigezogen.

Bereits in den Vormittagsstunden des 14. November 2019 wurde ein Lokalaugenschein vor Ort durchgeführt. Dabei wurde die Hundezwingeranlage hinsichtlich des technischen Zustands geprüft. Hier konnten keine Mängel festgestellt werden. Gleichzeitig unterstützte die Untersuchungskommission die Kriminalpolizei bei ihren Ermittlungen und stellte die Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen sicher. Hier gilt es festzuhalten, dass das Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden Vorrang hat.

Zusätzlich wurde durch die Untersuchungskommission die zuständige Amtsveterinärärztin beigezogen, die beide Hunde untersuchte und eine zehntägige Quarantäne verfügte. Beide Hunde sind derzeit sicher verwahrt und werden von zwei Militärhundeführern betreut. Als Sicherungsmaßnahme wurde angeordnet, dass die Fütterung durch zwei Personen durchgeführt werden muss.

Aufgrund des Obduktionsergebnisses laufen derzeit die Befragungen aller Personen, welche bisher mit den Hunden gearbeitet haben. Gleichzeitig werden alle relevanten Dokumente zur Auswahl und Ausbildung der Hunde geprüft.

Die weiteren Maßnahmen werden sich auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden stützen. Ziel der Untersuchungskommission ist die lückenlose Aufklärung des Vorfalls, damit alle Maßnahmen getroffen werden können, um derartige Vorfälle künftig vermeiden zu können.

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