30 Jahre Kinderrechte – das Spiel als wichtige Lernform

Wien (OTS) – Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention wird zu Recht auf die notwendige Wahrung der Kinderrechte hingewiesen und ihre Einhaltung eingefordert. Mit der Anerkennung der Kinderrechte verpflichten sich Staaten, darunter auch Österreich, diese Rechte stets zum Wohle der Kinder bestmöglich umzusetzen.

Der Verein „Kinder in Wien“ (KIWI) weist in diesem Zusammenhang auf ein zentrales Kinderrecht hin, das im öffentlichen Diskurs wenig wahrgenommen wird: Das Recht jedes Kindes auf das Spielen.

„Spielen ist eine der wichtigsten Lernformen des Kindes, aber auch ein Grundbedürfnis. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde körperliche, psychische, geistige und soziale Entwicklung“, sagt Thomas-Peter Gerold-Siegl, MBA, wirtschaftlicher Geschäftsführer von KIWI.

Wenn Kinder ausreichend Gelegenheit haben, ihre Spielform, den Spielort sowie Spielpartnerinnen und -partner in ihrem eigenen Tempo zu wählen, wird entwicklungsgerechtes Lernen – ohne Über- oder Unterforderung – möglich. Durch das Spiel werden Selbstbildungsprozesse angeregt, gleichzeitig entwickeln Kinder ihre kreativen Potenziale und Problemlösungsfähigkeiten weiter.

„Dem selbstbestimmten Spiel des Kindes muss demnach ausreichend Zeit und Platz eingeräumt werden. Denn Kinder, die nicht frei spielen dürfen oder dies nicht können, sind in ihrer Entwicklung gefährdet“, so Mag.a Gudrun Kern, pädagogische Geschäftsführerin von KIWI.

Alle, die mit Kindern leben oder arbeiten, sind aufgefordert, das kindliche Tun – also ihr Spielen, Denken und ihre Sichtweisen – zu respektieren und zu achten.

Kinder in Wien (KIWI) ist ein privater Trägerverein, der derzeit an 92 Standorten in Wien Kindergärten und Horte betreibt. Das Herzstück von KIWI war und ist die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung in der Pädagogik. KIWI hat derzeit rund 1.580 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in 376 Kindergarten- und Hortgruppen etwa 7.780 Kinder im Alter von einem Jahr bis zehn Jahren auf ihrem Bildungsweg begleiten.

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