Wien (OTS) – Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll für mehr Sicherheit bei elektronischen Zahlungen sorgen. Die sogenannte „2-Faktor-Authentifizierung“ sieht insbesondere für Zahlungen mit Bankomat-/Kreditkarten und über Online-Banking eine „starke Kundenauthentifizierung“ vor. Dadurch wird überprüft, ob ein bestimmter Zahlungsauftrag auch tatsächlich von der berechtigten Person erteilt wurde.
Grundsätzlich ist die EU-Verordnung bereits seit 14. September 2019 in Kraft. Für Kartenzahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr wurde jetzt eine europaweit einheitliche Frist fixiert: Bis 31. Dezember 2020 ist nun für die technische Umsetzung Zeit. Das hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) als zuständige Aufsichtsbehörde gestern festgelegt.
Kraus-Winkler: Einsatz hat sich gelohnt – jetzt geht es um praktikable Lösungen für Betriebe
„Da in der Hotellerie mittlerweile ein Großteil der Zahlungen online erfolgt, war uns enorm wichtig, dass ausreichend Zeit für notwendige Adaptierungen bleibt. Deshalb freuen wir uns, dass sich unser intensiver Einsatz gelohnt hat und es nun zu einer längeren Übergangsfrist für die Betriebe kommt“, begrüßt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den aktuellen Kompromiss. Nun gehe es darum, sicherzustellen, dass praktikable Lösungen gefunden werden, damit in der Hotellerie auch in Zukunft Zahlungen möglichst unkompliziert, sicher und rechtskonform abgewickelt werden können, spricht Kraus-Winkler Anwendungsfälle wie etwa „No-Show“ oder Stornogebühren an.
Handel erfreut über mehr Zeit für technische Adaptierungen
Auch Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ, zeigt sich erfreut über mehr Zeit für technische Adaptierungen zur Abwicklung von Online-Zahlungen: „Um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zwischen EU-Ländern nicht zu behindern, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde jetzt eine EU-weite Frist bis 31. Dezember 2020 festgelegt.
Damit wird Unternehmen wie etwa Webshop-Betreibern für die technische Umsetzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung mit ihren Zahlungsdienstleistern mehr Zeit eingeräumt. Das ist sinnvoll und richtig, weil der elektronische Handel keine Grenzen kennt und Zahlungen weiterhin in anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden müssen. Und es verschafft unseren Betrieben die nötige Luft, um gesetzeskonform und im Sinne der Kunden agieren zu können“, hält der Branchensprecher des österreichischen Handels fest.
Nicht immer ist allerdings eine starke Kundenauthentifizierung notwendig, denn die Verordnung enthält auch Ausnahmebestimmungen. Der Handel ist daher darauf angewiesen, dass Zahlungsdienstleister Lösungen anbieten, die die vorgesehenen Ausnahmeregelungen maximieren und nachteilige Auswirkungen auf die Händler und damit auf deren Kunden minimieren. Mit der zusätzlichen Übergangszeit bleibt mehr Zeit, diese technische Herausforderung gemeinsam zu meistern. (PWK504/ES/JHR)
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