Wien (OTS) – „Das EuGH-Urteil zu Hass im Netz gegen den Internetkonzern und Plattformbetreiber Facebook ist ein großer Grüner Erfolg“, freut sich Werner Kogler, Bundessprecher der Grünen. Unterstützt von den Grünen hatte die damalige Bundessprecherin Eva Glawischnig-Piesczek einen Musterprozess gegen den internationalen Social-Media-Konzern begonnen, der Hasspostings trotz Aufforderung und entgegen der Rechtslage nicht gelöscht hatte.
„Wir haben erreicht, dass der Facebook-KOnzern sich - wie jeder andere Provider auch – an die nationalen Gesetze halten und Gerichtsurteile umsetzen muss“, führt Kogler aus. Nach der Entscheidung müssen nicht nur wortgleiche Postings gelöscht werden, sondern auch sogenannte „sinngleiche Äußerungen“. Der EuGH hat dabei nun ganz im Sinne der bisherigen österreichischen Rechtsprechung näher definiert, dass darunter nicht jede andere Beleidigung zu verstehen ist, sondern nur im Wesentlichen unveränderte Beschimpfungen.
Entgegen der Auffassung von Facebook, die Löschungsverpflichtung beziehe sich nur auf Österreich, bestätigte der EuGH, dass sich eine derartige Beschränkung aus dem europäischen Recht nicht ergibt.
Sigrid Maurer, soeben neu in den Nationalrat gewählt, hat sich besonders mit der Situation betroffener Frauen befasst: „Einen Prozess wegen Hassinhalten zu führen, ist für viele Menschen sehr belastend und kaum finanzierbar. Die rasche Löschung der Postings durch die Provider ist daher eine wichtige Möglichkeit, um die Rechte der Betroffenen zu schützen. Durch das neue Urteil besteht jetzt ein Druckmittel, damit Facebook seine bisherige Praxis, Postings fast nie zu löschen, ändert. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass effiziente Wege zur raschen Löschung, aber auch zur besseren rechtlichen Bekämpfung von Hass im Netz eingerichtet werden“, sagt Maurer.
Die Grünen haben sich seit Jahren intensiv gegen den zunehmenden Hass im Netz eingesetzt, und die Rechtsprechung durch zahlreiche Musterprozesse mitgeprägt.
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