Wien (OTS) – Heute wurde das Insolvenzverfahren über Thomas Cook Austria – ohne Antrag auf Sanierung – eröffnet. Der Abwickler behauptet, dass nicht auszuschliessen sein, dass der Insolvenzverwalter doch für einen Fortbetrieb entscheide. Reisende mit Abreisedatum nach dem 5.10.2019 müssten abwarten, wie der Insolvenzverwalter entscheide.
“Nach dem Insolvenzrecht wird ein Vertrag tatsächlich nicht durch Eröffnung der Insolvenz aufgelöst. Doch nach der Pauschalreiseverordnung ist klar, dass mit Insolvenzeröffnung der Sicherungsfall eingetreten ist. Das geht auf die Pauschalreiserichtlinie zurück und soll Reisende maximal schützen. Der VSV vertritt daher die Rechtsauffassung, dass keine der bei Thomas Cook gebuchten und bezahlten Reisen angetreten werden muss, sondern dass die Rückzahlung der bezahlten Beträge zusteht. Reisende im Unklaren zu lassen, verstößt gegen die Richtlinie und falls das bestritten wird, werden wir diese Rechtsfrage beim EuGH klären.“
Der VSV rät Reisenden dazu, ihre Reisen keinesfalls selbst zu „stornieren“, sondern ihre Rückforder7ngsansprüche beim Abwickler anzumelden.
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