Wien (OTS) – Renaturierung der Fließgewässer auch aus Klimaschutzsicht zentral
– 150 Mio. Euro im Umweltförderungsgesetz erforderlich
Mit einem Entschließungsantrag an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie an das Finanzministerium forderte der Nationalrat gestern einstimmig, die leerstehenden Fördertöpfe zur ökologischen Gewässersanierung wieder aufzufüllen. Der Umweltdachverband und zahlreiche Umweltschutzorganisationen hatten immer wieder auf die dringend ausstehende Finanzierung hingewiesen. Ohne diese waren auch die verpflichtenden Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Fließgewässer bis 2027 in einen guten oder sehr guten Zustand zu bringen, in weite Ferne gerückt. „Unsere Flüsse leiden unter menschlichen Eingriffen wie Begradigungen, Verbauungen und Regulierungen – sodass aktuell 60 Prozent der heimischen Gewässer sanierungsbedürftig sind. Dagegen befinden sich nur 15 Prozent der österreichischen Fließgewässer noch in einem sehr guten Zustand. Der Entwurf für eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes sah bereits im Jänner 2018 eine Finanzierung der notwendigen Renaturierungsmaßnahmen in Höhe von 150 Mio. Euro im Rahmen einer 6-jährigen Förderperiode vor – bis dato wurden diese dringend erforderlichen Gelder jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass der Nationalrat endlich Konsequenzen gezogen und mit seinem Beschluss einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gesetzt hat. Umwelt- und Finanzministerium sind nun gefordert, das ohnehin fertige Umweltförderungsgesetz unverzüglich aus der Schublade zu holen und so rasch wie möglich erste Umsetzungsschritte einzuleiten“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
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