Wien (OTS) – Thomas Cook Austria beantragt Insolvenz. Damit ist der Tatbestand für das Wirksamwerden der Insolvenzabsicherung sicher eingetreten. Nun haben Reisende, die die Reise nicht mehr antreten, Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Der Abwickler hat die geordnete Rückreise der gestrandeten Urlauber zu organisieren. Wer vor Ort zur nochmaligen Zahlung genötigt wird oder auf eigene Kosten zurückfliegen muss, hat auch diese Kosten ersetzt zu bekommen.
Diese Forderungen sollte man bis 17.11.2019 beim Abwickler (eingeschrieben mit Rückschein) anmelden. Sollten die Forderungen nicht zu 100% erfüllt werden können, ist die Republik Österreich zum Ersatz des Ausfalles aus der Staatshaftung verpflichtet.
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