Klagenfurt (OTS) – „Die Richtervereinigung, die Rechtsanwaltskammer, Gewaltschutzzentren, Interventionsstellen, Opferschutzeinrichtungen, der Psychotherapieverband, das Kinderschutzzentrum, selbstverständlich auch die SPÖ, die Frauenministerin und der Justizminister – sie alle sind sich einig, dass das von der ÖVP/FPÖ heute im Nationalrat vorgelegte Gewaltschutzpaket seinem Namen nicht verdient – im Gegenteil: Die Maßnahmen könnten sogar bewirken, Gewalt zusätzlich zu steigern und darüber hinaus wird auch den Opfern nicht geholfen – all das wissen ÖVP und FPÖ und dennoch beharren sie auf diesem sinnlosen und kontraproduktiven Gewaltschutzpaket. Warum? Sie hoffen in den letzten Tagen vor der Wahl noch einmal mit einer völlig fehlgeleiteten „null Toleranz“ – Politik punkten. Die Schlagzeile ist wieder einmal wichtiger als effektive Maßnahmen“, so fasst Ana Blatnik, SPÖ Kärnten Frauenvorsitzende, das von der ÖVP/FPÖ zusammengeschusterte Gewaltschutzpaket zusammen, das heute im Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Nicht ohne Grund kritisieren durchwegs fast alle ExpertInnen und Opferschutzorganisationen – vom Frauenring über die Kinderschutzzentren bis zur Richtervereinigung – die ÖVP/FPÖ-Vorlage:
Höhere Strafen verhindern erfahrungsgemäß keine Gewalt. Die Praxis zeigt zudem, dass der schonendere Umgang der Gerichte mit z.B. jüngeren Erwachsenen, zum Rückgang von Wiederverurteilungen geführt habe. Nun sollen aber härtere Strafen vorgegeben werden, wodurch mit einer höheren Rückfallquote zu rechnen ist, was wiederum mehr Opfer, weniger Sicherheit und weiter steigende Kosten bedeutet.
Neben den Strafverschärfungen bringt das Gesetz auch einheitliche Anzeigepflichten für alle Gesundheitsberufe und eine verpflichtende Täterberatung bei häuslicher Gewalt. ExpertInnen befürchte, dass die Anzeigepflicht Frauen sogar davor abhalten könnte, sich medizinisch versorgen zu lassen.
„Wenn wir Gewalt verhindern wollen, braucht es schlicht und einfach mehr Geld,“so Blatnik. Die SPÖ drängt auf einen Ausbau von Prävention und opferschutzorientierter Täterarbeit und wird einen eigenen, entsprechenden Antrag einbringen mit der Forderung eines Sofortpakets von 4 Mio. Euro: Drei Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Frauenberatungseinrichtungen und eine Mio. Euro für Männerberatung und Täterarbeit. Weitere zentrale Punkte des Antrags sind u.a. Investitionen in angemessene und verpflichtende Ausbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen, die Etablierung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings nach Verurteilungen, Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings, die Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich, der Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings, Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren und der Ausbau und die Finanzierung forensischer Ambulanzen. Zur finanziellen Absicherung von AlleinerzieherInnen und ihren Kindern ist die Umsetzung der Unterhaltsgarantie für jedes Kind wichtig.
„Ohne Berücksichtigung von 60 fundierten Stellungnahme aus dem Begutachtungsverfahren und ohne vorherige Beratungen im Justizausschuss soll dieses Gesetz heute den Nationalrat passieren. Wieder einmal führen ÖVP und FPÖ vor Augen, wie gleichgültig Ihnen parlamentarische Gepflogenheiten sind und wie wenig sich um Fachwissen scheren, solange sie nur ihre Jahrmarktschreier-Politik fortführen können“, so Blatnik abschließend.
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