Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die ÖVP hat heute im Nationalrat einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem die Verwendung von Bargeld in der Verfassung verankert werden sollte. „Dieser Antrag war mit Verfassungsrechtsexperten abgestimmt und mit der FPÖ akkordiert. Uns ist diese Verankerung wichtig, weil die Verwendung von Bargeld für viele Menschen in Österreich selbstverständlich ist und dem wollen wir im Sinne der Wahlfreiheit Rechnung tragen“, sagt ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl. Die SPÖ habe jedoch ihre Zustimmung verweigert und somit die Festschreibung des Bargeldes in der Verfassung verhindert – „entgegen den Wünschen der Menschen in unserem Land“, so Gerstl. Die SPÖ stelle parteitaktische Manöver über bereits erzielte inhaltliche Übereinstimmungen, „anders lässt sich die SP-Ablehnung unseres Abänderungsantrages nicht erklären“, so Gerstl. Es sei auch abwegig, dass die SPÖ Menschen, die Bargeld bevorzugen würden, „unlautere Absichten“ unterstelle.
„Es gilt zu bedenken, dass die Digitalisierung immer weiter voranschreitet. Staat und Unternehmen wollen immer mehr Daten über ihre Bürger bzw. Kunden sammeln. All das führt dazu, dass immer weniger Bargeld zum Einsatz kommt und immer mehr Zahlungen digital durchgeführt werden. Somit kommt die Wahlfreiheit, sich für die Verwendung von Bargeld zu entscheiden, in Gefahr und dem wollen wir mit einer Verankerung in der Verfassung entgegentreten“, betont Gerstl. „Denn viele Menschen fühlen sich unwohl, wenn immer mehr Zahlungen dokumentiert werden und sie gefühlt zum gläsernen Bürger werden. Gerade für uns als bürgerliche Partei ist es ein hohes Gut, dass die Menschen über die Art und Weise, wie tägliche Erledigungen bezahlt werden, selbst entscheiden können.“ Darüber hinaus sei Bargeld gerade im ländlichen Raum, wo digitale Zahlungsmethoden noch nicht so weit verbreitet sind, für viele Menschen unerlässlich. Gerstl: „Nicht so für die SPÖ allerdings!“
Gerstl weiter: „Die Festschreibung des Bargeldes in der Verfassung wäre auch im Sinne der Seniorinnen und Senioren oder jener, die mit bargeldlosen Zahlungsmethoden nicht ausreichend vertraut sind. Bargeld stellt überdies den Zahlungsverkehr dauerhaft sicher, unabhängig von IT-Systemen und Elektrizität.“
Im Abänderungsantrag heißt es wörtlich:
„Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel wird keinen Einschränkungen unterworfen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts, die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.“
Der Antrag hätte als Verfassungsbestimmung einer Zweidrittelmehrheit bedurft, die durch die Verweigerung der SPÖ nicht zustande gekommen ist. Gerstl: „Schade und unverständlich, dass die SPÖ die Zustimmung zu diesem Antrag verweigert hat.“
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