Wien (OTS) – In der fünften Verhandlungsrunde der KV-Verhandlungen für die Fleischwirtschaft wurde am Montag, 23.9.2019 eine Einigung über die Erhöhung der Arbeiterlöhne für die Fleischwirtschaft erzielt.
„Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Fleischwirtschaft durch massive Preissteigerungen beim Rohstoff Schweinefleisch ist der erzielte Abschluss, der gegenüber den vergangenen Abschlüssen weit über dem Verbraucherindex liegt, ein deutliches Entgegenkommen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so der Innungsmeister der Fleischerinnung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rudolf Menzl.
„Die heurigen Verhandlungen haben gezeigt, dass es wichtig ist, dass die Fleischwirtschaft auch in schwierigen Situationen ihren Mitarbeitern eine Lohnerhöhung gewährt, mit der diese die Kostensteigerungen abdecken können“, ergänzt der Obmann der Fleischindustrie, Karl Schmiedbauer. „Es wird aber für unsere Betriebe schwierig werden, die steigenden Lohnkosten in der Kalkulation unterzubringen.“
Die Arbeitgebervertreter sind ihren Verhandlungspartnern so weit wie möglich entgegengekommen. Durch die Umsetzung des Mindestlohns von € 1.500 ergibt sich eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,9 %. Damit konnte auch eine wesentliche Forderung der Gewerkschaft PRO-GE erfüllt werden.
Die Lehrlinge, die für die Ausbildung von Fachkräften unerlässlich sind, erhalten eine Erhöhung ihrer Lehrlingsentschädigung von 3,0 %.
Trotz des späten Abschlussergebnisses wurde vereinbart, dass der Lohnvertrag rückwirkend ab 1.7.2019 in Kraft tritt. (PWK471)
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