AK Präsidentin nach EuGH-Urteil: „Strafen müssen abschrecken!

Wien (OTS) – „Strafen müssen abschrecken“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl. Anlass ist ein EuGH-Urteil zugunsten einer kroatischen Subfirma, die in Österreich dumpte und für rund 200 Arbeiter am Bau weder Lohnunterlagen noch Beschäftigungsbewilligungen vorlegen konnte. Der EuGH fand die Strafen überschießend, u.a. wegen der Anwendung des Kumulationsprinzips, wonach eine Strafe für jeden betroffenen Arbeitnehmer fällig ist. Das Kumulationsprinzip muss nach dem Urteil also vom Gesetzgeber angepasst werden. „Unternehmen dürfen allerdings durch Lohn- und Sozialdumping keinen Gewinn machen“, fordert Anderl. Die Strafe muss auch weiterhin höher sein, wenn mehrere ArbeitnehmerInnen betroffen sind. Für einen fairen Wirtschafts- und Sozialstandort ist es wichtig, dass Rechtsverletzungen geahndet werden und Rechtsbrecher zu Lasten der vielen ordentlichen Unternehmen die ArbeitsleisterInnen nicht ausnützen.

Hintergrund: Keine Lohnunterlagen und Beschäftigungsbewilligungen vorzulegen ist ein beliebter Trick, um Lohn- und Sozialdumping zu verschleiern. Daher setzte es für fehlende Unterlagen Strafen nach dem Kumulationsprinzip: Pro betroffenem Arbeitnehmer wurde die Strafe addiert, im Ergebnis drei Millionen Euro. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass das Strafausmaß unverhältnismäßig sei, u.a. weil das Kumulationsprinzip ohne Beschränkungen angewandt wurde. Die kommende Bundesregierung muss sicherstellen, dass die abschreckende Wirkung von Verwaltungsstrafen gerade im nationalen und internationalen Rechtsverkehr erhalten bleibt.

In der Praxis gibt es nämlich Probleme, weil die Strafen häufig keine abschreckende Wirkung haben. Wie eine Studie der AK zeigt, sind in 20 Prozent der Fälle die Strafen geringer als die Entgeltersparnis. Berücksichtigt man weiters, dass sich der Arbeitgeber auch die Lohnnebenkosten erspart und das Risiko erwischt zu werden gering ist, dann fehlt die abschreckende Wirkung. „Hier muss etwas geändert werden, denn sonst ist das für die Unternehmen eine Einladung, das Gesetz zu brechen“, so Anderl.

Ganz dringend erforderlich ist auch die Reparatur der Sicherheitsleistung. Bis November 2018 musste der Auftraggeber bei Verdacht auf Lohn- und Sozialdumping einen Teil des Werklohns bei der Behörde als Sicherheit für eine allfällige Verwaltungsstrafe hinterlegen, bis die Vorwürfe gegen den Auftragnehmer geklärt waren. Dass dies rein auf Verdacht geschieht, hat der Europäische Gerichtshof als „überschießend“ beurteilt. Die Regelung hätte schon längst europarechtskonform gestaltet werden können. Jeder Tag, der hier unnütz verstreicht kommt den Lohndumpern zugute.

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