Scheiber: „Bahn darf steuerlich nicht aufs Abstellgleis gestellt werden!“

Wien (OTS) – Der Budgetausschuss des Nationalrates hat heute eine weitreichende Steuerreform auf den Weg gebracht. Der Fachverband Schienenbahnen der Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die steuerliche Entlastung der Steuerzahler und Unternehmen. Zugleich bedauert die Vertretung der Österreichischen Bahnunternehmen aber, dass das Parlament diese Chance nicht genutzt hat, um mit der Steuerbefreiung für Öko-Bahnstrom einen wichtigen Schritt für den Klimaschutz zu setzen.

„Die österreichischen Bahnunternehmen – sowohl im Güter- als auch Personenverkehr – leisten schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von CO2. Um mehr Fahrgäste und Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern, brauchen die Bahnen aber faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber der Straße. In Österreich müssen die Bahnunternehmen die höchsten Abgaben auf Bahnstrom in der ganzen EU zahlen“, bedauert Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen der WKÖ.

Österreich ist Spitzenreiter bei der steuerlichen Abgabe auf Bahnstrom in der EU. Während acht EU-Staaten gar keine Abgabe auf Bahnstrom erheben und in 12 weiteren die steuerliche Belastung bei unter zwei Euro pro MWh liegt, sind es in Österreich 15 Euro pro MWh. Laut der für Energieabgaben geltenden EU-Richtlinie ist eine Steuer-Befreiung für Bahnstrom zulässig, weil damit klimafreundliche Mobilität und Transport gefördert werden sollen. „Es ist wirklich bedauerlich, dass Österreich diese steuerliche Chance für mehr Klimaschutz nicht nutzt“, erläutert Thomas Scheiber. „Die Befreiung des Bahnstroms von der Elektrizitätsabgabe würde eine Entlastung von rund 27 Millionen Euro jährlich für die Eisenbahnverkehrsunternehmen bedeuten und zu faireren Wettbewerbsbedingungen mit der Straße führen. Wenn, wie derzeit vor der Nationalratswahl, alle Parteien von mehr Engagement für den Klimaschutz reden, müssen dem auch Taten folgen! Wir appellieren schon heute an die nächste Bundesregierung, dieses wichtige Thema im Sinne des Klimaschutzes anzugehen.“ (PWK456/DFS)

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