Wien (OTS/ÖVP-PK) – Im Rahmen der heutigen Sitzung des Budgetausschusses wurde der Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds als Ersatz für das Verbot des Pflegeregresses für die Jahre 2019 und 2020, also um weitere zwei Jahre, verlängert. Die Mittel werden auf Basis der Endabrechnung für 2018 definiert, womit auch für die nächsten beiden Jahre genügend finanzielle Mittel für die zu Pflegenden zur Verfügung stehen. „Das bringt Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden. Das ist für deren Finanzgebarung überaus wichtig“, zeigt sich ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger zufrieden.
„Nach dem Beschluss zur Erhöhung des Pflegegeldes haben wir in der heutigen Ausschusssitzung eine weitere wichtige Maßnahme zur Sicherung der Pflege erreicht. Damit ist die Finanzierung der Pflege in den Ländern und Gemeinden für weitere zwei Jahre gesetzlich sichergestellt“, betont Hanger abschließend.
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