FPÖ-Darmann: Begutachtungsfrist zum Kärntner Raumordnungsgesetz verlängern

Klagenfurt (OTS) – Mit 1. August 2019 wurde der Entwurf des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes vom zuständigen SPÖ-Landesrat Daniel Fellner in Begutachtung geschickt. Im Zuge dieses Begutachtungsverfahren, das bereits Mitte September endet, sind unter anderem auch alle Kärntner Gemeinden aufgefordert, etwaige kritische Stellungnahmen zu den geplanten Gesetzesänderungen abzugeben. Der Kärntner FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann fordert in diesem Zusammenhang den zuständigen Referenten auf, die Begutachtungsfrist des Gesetzes um mindestens vier Wochen zu verlängern. „Daniel Fellner hat den Gesetzesentwurf mit 1. August in Begutachtung geschickt, also zu einer Zeit, in der viele Gemeindemandatare, aber auch die mit den Auswirkungen der Raumplanung sachlich befassten Gemeindemitarbeiter ihren Urlaub in Anspruch nehmen. Offensichtlich hat Fellner damit spekuliert, dass durch die Abwesenheit vieler kritischer Stimmen das Gesetz ohne große Diskussion durchgepeitscht werden kann. Da das neue Kärntner Raumordnungsgesetz jedoch massive Auswirkungen sowohl auf die Gemeindebürger als auch auf die Gemeinden selbst hat, soll die Begutachtungsfrist um mindestens vier Wochen verlängert werden“, fordert Darmann.

Mit einer Verlängerung der Begutachtungsfrist könne allen interessierten Mandataren und Gemeindemitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich eingehend mit der Gesetzesmaterie auseinander zu setzen, um eine ausführliche Stellungnahme dazu abzugeben. Dass mit einer solchen Verlängerung dem Wunsch vieler Gemeinden entsprochen werden würde, zeigt der Umstand, dass gestern der Gemeinderat der Marktgemeinde Treffen einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPÖ-Vertreter, eine Resolution an die Kärntner Landesregierung beschlossen worden ist, in der unter anderem genau eine solche Fristverlängerung gefordert wird. Zudem wurden in der Resolution viele Punkte des Gesetzes massiv in Frage gestellt.

„Das neue Raumordnungsgesetz stellt einen Anschlag auf den ländlichen Raum dar und schränkt die Gemeindeautonomie bei Widmungsfragen ein. Das lehnen wir ab. Die Entscheidungsfreiheit bei Widmungen soll bei der Gemeinde liegen, es darf keine Zwangsmaßnahmen gegen die Gemeinden geben. Das geplante Gesetz berücksichtigt zudem auch zu wenig die unterschiedlichen Ausgangslagen der 132 Kärntner Gemeinden. Dies ist jedoch zwingend notwendig, da man nicht alle Gemeinden über einen Kamm scheren kann. Daher sagen wir: Zurück an den Start, Herr Fellner“, so Darmann abschließend.

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