Wien (OTS) – 23.8.2019 – Erfreut zeigt sich Peter Dobcak, Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien, über den heute kolportierten VfGH-Schritt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zur anhängigen Beschwerde von Nachtgastronomen gegen das Rauchverbot Stellung zu beziehen. „Die Verfassungsrichter nehmen die Beschwerde der Gastronomen sehr ernst. Ich bin gespannt, wie die Politik das Rauchverbot begründet, das grundsätzlich zu begrüßen ist, aber in der aktuellen Form völlig über das Ziel schießt“, so Dobcak. Besonders stößt sich Dobcak am Rauchverbot für Shisha-Bars. „Das Wesen einer Shisha-Bar ist ja gerade, dass dort geraucht werden darf. Ein Rauchverbot ist genauso, wie wenn ich in einem Schwimmbad ein Badeverbot ausspreche“, ärgert sich Dobcak. Er appelliert daher an die Bundesregierung, die Beschwerde vor dem VfGH zum Anlass zu nehmen, das Rauchverbot an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Praxis anzupassen und nicht alle Betriebe über einen Kamm zu scheren.
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