Wien (OTS) – Erneut wurden in steirischen Jagdrevieren unzählige Fasane ausgesetzt – teilweise hunderte pro Revier. Der Grund: Das Abschussvergnügen für die Jäger_innen.
Seit der Jagdgesetznovelle Ende 2016 müssen Fasane, wenn sie ausgesetzt werden sollen, zuvor bis Ende Juli in Remisen untergebracht werden. Diese umzäunten, aber nach oben offenen Gehege sollen die jungen Tiere am Beginn schützen. Ab Mitte Oktober dürfen die Tiere dann abgeschossen werden.
Aussetzen für die Jagd
Der VGT kritisiert seit Jahren, dass es völlig unlogisch ist, wenn Fasane Jahr für Jahr als Jungtiere in Revieren ausgesetzt und nur wenige Wochen und Monate später wieder stark bejagt werden. Dabei wären sie erst im zweiten Lebensjahr geschlechtsreif – der Abschuss erfolgt vor der Fortpflanzung! VGT-Kampagnenleiter David Richter dazu: „Es wird behauptet, das Aussetzen diene dem Arterhalt und nur ein „Überschuss“ an Tieren werde bejagt. Wie kann es sein, dass dann jedes Jahr wieder aufs Neue ausgesetzt werden muss?“ Richter selbst hat in den letzten Jahren etliche Fasanenjagden besucht und beobachtet: „Früher waren es die „Kistlfasane“, die direkt vor der Jagd aus Massenzuchten ins Feld gesetzt wurden. Heute sind es die Jungfasane, die im Juli für die Jagd im Herbst in Remisen gesteckt werden. Am Arterhalt oder der Abschießpraxis hat sich kaum etwas verbessert.“
Tote Jungvögel: Ursache noch unklar
Wenige Tage alte Fotos zeigen mehrere tote Jungfasane unmittelbar außerhalb einer Remise. „Die Todesursache lässt sich anhand der Bilder nicht erkennen“, erklärt Richter. Expert_innen bestätigen allerdings die Gefahren, die durch verstärktes Aussetzen von Zuchtfasanen bestehen. Krankheiten und Parasitenbefall aus den Auszuchten werden in die wilden Populationen gebracht und andere Tiere werden durch die große Anzahl an „leichter Beute“ angelockt. „Diese Erkenntnisse sind für uns ein weiterer Grund, warum das ständige Aussetzen von Fasanen verboten werden muss“, so Richter.
Fasanenaussetzen dient nicht dem Arterhalt
Der Abschuss vor der Fortpflanzung und vor dem Winter, in dem viele Tiere an natürlichen Ursachen sterben, dient nicht dem Arterhalt, sondern verhindert ihn. Ein „Überschuss“ sollte erstens gar nicht entstehen, sondern schon bei der Zahl der auszusetzenden Tiere berücksichtigt werden. Zweitens ist ein solcher „Überschuss“ erst nach dem Überstehen des Winters und bestätigtem Fortpflanzungserfolg im Frühling, bzw. im zweiten Jahr nach dem Aussetzen zu erheben.
„Das gebietet der Hausverstand und wird von Wildbiolog_innen bestätigt. Doch die Jagd wehrt sich dagegen. Sie wollen Fasane schießen, komme was wolle.“, schließt Richter. Der VGT wird die Situation beobachten und die Öffentlichkeit laufend informieren.
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