Wien (OTS) – „Die aktuelle Entscheidung zur kurzzeitigen Vermietung von Appartements zeigt einmal mehr, dass wir mit unserer Forderung nach einer bundesweiten Regelung richtig liegen“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Nach Urteilen in Tirol und Wien hat nun auch das Landesverwaltungsgericht in Linz, die Rechtsansicht des Fachverbandes Hotellerie zur kurzzeitige Vermieten von Appartements über Buchungsplattformen bestätigt. Das Anbieten von zusätzlichen Dienstleistungen aber auch das Bewerben und Vermitteln über eine Buchungsplattform spricht demnach für eine gewerbliche Beherbergung und keine reine Vermietungstätigkeit.
„Es führt nichts an einer bundesweiten Registrierungspflicht, die ja auch schon von der letzten Regierung geplant war, vorbei“, so Kraus-Winkler. Dabei gehe es einerseits um faire Wettbewerbsbedingungen für die Hotellerie, andererseits aber auch um Rechtssicherheit für die Vermieter. Kraus-Winkler: „Vermieter sollten sich stets die Frage stellen, wie die Vermietungstätigkeit nach außen wirkt: wird etwa ein ‚Ferienappartement in der Nähe von Sehenswürdigkeiten‘ auf Hotelbuchungsplattformen beworben, so ist wohl der Gesamtauftritt einem Beherbergungsbetrieb gleichzuhalten.“ (PWK404/ES)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Wirtschaftskammer Österreich