Wien (OTS) – Im Laufe der vergangenen Woche wurden von der MA 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) die Hauskundmachungen an die Post zum Aushang in den Wiener Häusern übergeben. Diese informieren darüber, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an die Hotline des Postkundenservices unter der Telefonnummer 0800 010 100 oder an das zuständige Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes wenden. Die Hauskundmachung wird dann neu ausgehängt.
Berichtigungsverfahren
Vom 30. Juli bis 8. August 2019 liegt das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht auf. Im 4., 6., 8., 9., 14. und 19. Bezirk gibt es eigene Auflegungsstellen außerhalb des Bezirksamtes.
Innerhalb dieses Zeitraums können alle Österreicherinnen und Österreicher beim zuständigen Wahlreferat oder bei der zuständigen Auflegungsstelle schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragen.
Die Magistratischen Bezirksämter und die Auflegungsstellen sind während des Berichtigungsverfahrens zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Dienstag 30. Juli 2019, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch 31. Juli 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 1. August 2019, 8 bis 19 Uhr
- Freitag, 2. August 2019, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 3. August 2019, 8 bis 12 Uhr
- Montag, 5. August 2019, 8 bis 19 Uhr
- Dienstag, 6. August 2019, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 7. August 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 8. August 2019, 8 bis 19 Uhr
Weitere Informationen (z. B. über die Adressen der Wahlreferate und Auflegungsstellen) erhalten Sie beim Stadtservice Wien – Stadtinformation unter der Telefonnummer 01/50 255 bzw. im Internet unter www.wahlen.wien.at. (Schluss)
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