Wien (OTS) – Mit Unverständnis reagiert der geschäftsführende Klubobmann der FPÖ, NAbg. Herbert Kickl, auf die Urteile des Wiener Landesverwaltungsgerichts zugunsten von Rapid-Fans, die vor dem Derby gegen die Wiener Austria im Dezember 2018 einer Identitätsfeststellung unterzogen worden waren. „Dass das Gericht zwar die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellt, aber zugleich wegen ihrer angeblich zu langen Dauer den Beschwerdeführern Recht gibt, ist wohl nicht nur für mich, sondern auch für breite Teile der Bevölkerung mehr als erstaunlich“, so Kickl, der als Innenminister das Vorgehen der Wiener Polizei verteidigt hatte und dies nach wie vor tut.
„Die Fans haben die polizeiliche Maßnahme ihrem eigenen völlig unangebrachten und teilweise schwer rechtswidrigen Verhalten zuzuschreiben“, betont Kickl, „denn wären sie bei der Identitätsfeststellung kooperativer gewesen, hätte die Aktion bei weitem nicht so lange gedauert“. Dies jetzt der Polizei zum Vorwurf zu machen, sei einigermaßen bizarr.
Das Urteil knüpfe aber nahtlos an das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs an, wonach die auf einem Transparent im Rapid-Stadion hochgehaltene Beschimpfung „A.C.A.B.“ (für „All Cops Are Bastards“) nicht als Beleidigung zu werten, sondern von der Meinungsfreiheit umfasst sei.
„So stärkt die Justiz Personen den Rücken, die den Besuch im Stadion für Randale in Wort und Tat missbrauchen. Und so wird auch die Motivation der Polizei zermürbt, gegen diese Pseudo-Fans angemessen vorzugehen. Vielleicht sollte der eine oder andere Richter einmal einen Hooligan-Zug durch die Stadt begleiten und schauen, wie es da zugeht, bevor er das Vorgehen der Polizei bewertet“, so Kickl.
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