Justizministerium – Jarolim sieht Missintepretation des Antrags von SPÖ, Neos und Jetzt

Wien (OTS/SK) – Eine Missinterpretation des Initiativantrags von SPÖ, Neos und Jetzt zu den staatsanwaltschaftlichen Weisungen sieht SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. „Aus dem Gesetzestext ergibt sich ganz klar, dass die bisherige Weisungskette in staatsanwaltschaftlichen Verfahren gleich bleibt. Der einzige Unterschied zum Status quo ist, dass ausschließlich der Justizminister dem Sektionschef im Justizministerium eine Weisung erteilen können soll und nicht ein allfälliger Generalsekretär“, erläutert Jarolim. ****

Ziel der geplanten Novelle, über die im September im Nationalrat abgestimmt wird, ist, dass die Strafrechtssektion im Ministerium getrennt wird in eine Organisationseinheit, die für Einzelstrafsachen und für Weisungen zuständig ist, und in eine Organisationseinheit für die Strafrechtslegistik – „ein System, das es bis 2010 gab und sich gut bewährt hatte“.

Was die Unabhängigkeit der Weisungsspitze betrifft, ändere sich durch den Initiativantrag überhaupt nichts. „Eine ganz andere Frage wäre die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes, wie ihn auch die SPÖ seit langem fordert. Dafür bräuchte es aber eine Verfassungsmehrheit, die absehbar leider nicht realistisch scheint“, so Jarolim. Deshalb sei der vorliegende Antrag ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung der Strafrechtspflege. (Schluss) ls/ah/mp

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