Jarolim: Änderung des Ministeriengesetzes bezüglich Strafrechtssektion ist sachlich gerechtfertigt

Wien (OTS/SK) – Ein Initiativantrag von SPÖ, Neos und Liste Pilz zielt auf eine Neuorganisation der Strafrechtssektion im Justizministerium ab. Der Antrag, der auch mit den Stimmen der FPÖ am Mittwoch im Nationalrat fristgesetzt wurde, kommt damit bei der nächsten Nationalratssitzung zur Abstimmung. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erläutert die Hintergründe des Antrags: „Es geht um die Trennung zwischen Straflegistik und Weisungen/Einzelstrafsachen, die erst vor wenigen Jahren – damals auch von Experten heftig kritisiert – zusammengelegt wurden“, so Jarolim. „Diese Zusammenlegung hat sich nicht bewährt. Durch die Trennung soll wieder eine möglichst hohe Unabhängigkeit jener Einheit, die für Staatsanwaltschaften in Einzelstrafsachen zuständig sind, gewährleistet werden.“ ****

„Im Interesse der Strafrechtspflege soll wieder zum System der getrennten Organisationseinheiten zurückgekehrt werden“, so Jarolim. Er sieht darin einen Schritt zu mehr Unabhängigkeit: Jene BeamtInnen, die mit PolitikerInnen und ExpertInnen das Strafrecht weiterentwickeln und einen ständigen beruflichen Austausch mit diesen pflegen müssen, sollen nicht dieselben sein, die bei laufenden Gerichtsverfahren, in die auch PolitikerInnen involviert sein können, Weisungen erteilen können, erklärte Jarolim.

Die strikte Trennung bedingt auch, dass Weisungen nur direkt und nicht delegierbar durch den Minister erteilt werden können, „die Einheit untersteht auch in keiner Weise einem allfälligen Generalsekretär“. Entsprechend der strikten organisatorischen Trennung besteht auch die disziplinarrechtliche Unterordnung dieser Einheit direkt unter dem Minister. (Schluss) up/ah/mp

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