Wien (OTS/ÖVP-PK) – Für den Beschluss des Parteiengesetzes hält der Bundesrat heute, Donnerstag, unter Vorsitz des neuen Bundesratspräsidenten Karl Bader eine außerordentliche Sitzung ab. Andrea Eder-Gitschthaler, in der Zeit von Baders Präsidentschaft Fraktionsvorsitzende der ÖVP-Bundesräte, bedauert das von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT vorgelegte Parteienfinanzierungsgesetz als „schludrige Legistik“, verfassungsrechtlich bedenklich, bürokratisch, intransparent und parteipolitisch motivierte Vorgehensweise gegen die ÖVP. Daher wird die ÖVP-Bundesratsfraktion einen Antrag auf begründeten Einspruch vorlegen und zur Abstimmung bringen lassen.
Besonders kritikwürdig findet Eder-Gitschthaler, dass das Gesetz keine Einschaumöglichkeit für den Rechnungshof vorsieht. „Die Kontrollmöglichkeit wurde nicht verbessert. Offenbar ist der Rechnungshof der SPÖ und FPÖ einfach unangenehm.“ Es bleibe auch die Möglichkeit der Umgehung durch Vereinskonstruktionen erhalten. Vereine, die einer Partei nahe stehen, aber offiziell von ihr getrennt sind, bleiben nach dem neuen Gesetz weitgehend unkontrolliert. Nachdem 2012 das Parteiengesetz beschlossen wurde und damit auch mehr Transparenz, habe die SPÖ ihre größte Vorfeldorganisation, den Pensionistenverband, einfach ausgegliedert und eine neue Organisation „Arge 60 +“ geschaffen. So konnte die SPÖ weiter über ihre rund 26 Vorfeldorganisationen Spenden lukrieren – und das geht auch nun mit diesem Gesetz. „Wo bleibt da die Transparenz?“, fragt Eder-Gitschthaler. „Bei uns im Seniorenbund kann man sehr wohl entscheiden, ob man nur Mitglied beim Seniorenbund oder auch Mitglied der ÖVP sein will. Beim Pensionistenverband ist das nicht möglich. Und das ist dann keine Parteiorganisation, aber der Seniorenbund schon? Noch dazu, wo der Pensionistenverband auch Delegierte zu SPÖ Parteitagen entsendet. Das ist weder logisch noch unabhängig!“
Darüber hinaus werde das Entstehen neuer Parteien erschwert oder gar verhindert, was Eder-Gitschthaler als mangelndes Demokratieverständnis bewertet. „Wir wollten doch gemeinsam eine Neuordnung der Parteienförderung, damit Auswüchse wie im Ibiza-Video nicht mehr möglich werden. Das wurde leider versäumt. Keiner der konstruktiven Vorschläge der Rechnungshofpräsidentin wurde aufgegriffen und umgesetzt. Der rot-blauen Allianz ging es gemeinsam mit der Pilz-Liste nur darum, in einem Schnellschuss der ÖVP möglichst zu schaden. Begutachtung gab es keine – das ist mehr als bedauerlich!“
Die ÖVP habe von Anfang an eine Reduktion der Parteienförderung um 25 Prozent und eine stärkere Kontrolle durch den Rechnungshof vorgeschlagen. Der von SPÖ, FPÖ und JETZT im Nationalrat beschlossene Antrag sieht eine doppelte Obergrenze für Parteispenden vor: Künftig soll kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich zahlen, und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Das ist weder verfassungskonform noch nachvollziehbar und greift in die politische Betätigungsfreiheit von Spendern sowie in die verfassungsgesetzlich geschützte Meinungsäußerungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers ein, argumentiert Eder-Gitschthaler den Antrag der ÖVP auf begründeten Einspruch. „Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt auf eine generelle Beschränkung von Spendenzulässigkeit ab und stellt damit einen einfachgesetzlichen Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleistete Betätigungsfreiheit der politischen Parteien dar.“
„Wir wollten gemeinsam eine sinnvolle Lösung für die Parteifinanzen ausarbeiten und beschließen. Schade, dass SPÖ und FPÖ aus reiner Parteitaktik andere Wege gehen, um der ÖVP zu schaden“, schließt Eder-Gitschthaler.
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