Linz (OTS) – Eine Familie aus dem Bezirk Braunau bezog für die Betreuung ihres minderjährigen Sohnes Pflegegeld der Stufe 2. Auf Basis eines Gutachtens der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde der fassungslosen Familie das Pflegegeld entzogen. Die AK klagte gegen den Bescheid, gab ein neues Gutachten in Auftrag und bekam Recht – die Familie erhielt erneut Pflegegeld zugesprochen. „Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie respektlos manche Gutachter mit den von ihnen untersuchten Menschen umgehen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Aus allen Wolken fiel eine Familie aus dem Innviertel, als sie Post von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekam. Das Pflegegeld für die Betreuung ihres schwer behinderten minderjährigen Sohnes werde gestrichen, stand sinngemäß in dem Brief. Eine Gutachterin hatte behauptet, dass der Pflegebedarf nur 42 Wochenstunden betrage und somit kaum höher als bei einem gesunden Kind sei.
Verzweifelt rief die Familie die AK an. Diese gab ein neues Gutachten in Auftrag. Und siehe da: Dieses stellte einen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Woche fest – also fast rund um die Uhr. Das Arbeits- und Sozialgericht schenkte dem neuen Gutachten Glauben und sprach der Familie das Pflegegeld wieder zu. Der Einsatz der AK führte sogar dazu, dass die Pflegegeldstufe von 2 auf 4 erhöht wurde. „Umso ärgerlicher ist es, dass die PVA der Familie auf Basis eines falschen Gutachtens das Pflegegeld gestrichen hatte“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Für die Rechtsexperten/-innen der AK Braunau ist dieser Fall abgeschlossen. An der Sache wird die Arbeiterkammer aber dranbleiben. Denn falsche Gutachten sind keine Seltenheit. Das hat erst kürzlich eine AK-Befragung bestätigt. Ein Großteil der Untersuchten fühlt sich schlecht behandelt, weil die Ärzte/-innen respektlos und desinteressiert sind und sich kaum mit den gesundheitlichen Problemen der Antragsteller/-innen befassen. Einige wirken auf die Betroffenen massiv einschüchternd, unfreundlich und herablassend, andere ignorieren vorgelegte Befunde. In 80 Prozent der PVA-Verfahren ist die Krankengeschichte der Antragsteller/-innen nicht bekannt. Das liegt auch daran, dass sich die Gutachter/-innen viel zu wenig Zeit nehmen: Mehr als ein Drittel der Untersuchungen durch Gutachter/-innen der PVA dauern maximal 15 Minuten.
„Jeder Mensch hat einen wertschätzenden Umgang verdient“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert daher, dass Begutachtungen in PVA-Verfahren, aber auch Untersuchungen durch gerichtliche Sachverständige erträglicher und respektvoller gestaltet werden.
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