Dienstrecht für BundesbeamtInnen: Neuberechnung der Vordienstzeiten, nur mehr eine einzige Disziplinarbehörde

Wien (PK) – Neben der Parteienfinanzierung passierte auch die gestern vom Nationalrat beschlossene Dienstrechtsnovelle, inklusive der Neuerungen für die Berechnung der Vordienstzeiten den Bundesrat einhellig ohne Einspruch.

Durch die Dienstrechts-Novelle 2019 wird es für BundesbeamtInnen ab 2020 nur noch eine beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport angesiedelte Disziplinarbehörde geben. Überdies wird normiert, dass die neue zentrale Bundesdisziplinarbehörde, die die Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ministerien ersetzt, nicht für die BeamtInnen der Parlamentsdirektion, der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofs zuständig sein wird. Schließlich sprechen sich die Abgeordneten auch dafür aus, JustizwachebeamtInnen mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeiterpension zu ermöglichen.

Der Beschluss enthält zudem auch neue Regelungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten und reagiert damit auf die neuerliche Beanstandung der geltenden Bestimmungen durch den EuGH. Die eingefügten Bestimmungen sehen nun vor, alle Bundesbediensteten, deren Vorrückungsstichtag bei der Anrechnung unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegenen Zeiten festgesetzt wurde, von Amts wegen nach einem einheitlichen Regelwerk neu einzustufen, das nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpft. In diesem Sinn werden etwa Zeiten als Lehrling beim Bund sowie Schulzeiten ab dem 1. September der 12. Schulstufe auch dann – nachträglich – angerechnet, wenn sie in die Zeit vor dem 18. Geburtstag fielen. Zeiten, die nach der früher geltenden Rechtslage im öffentlichen Interesse nur bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden konnten, sind nunmehr unbeschränkt zu berücksichtigen. Auch die Anrechnung sonstiger Zeiten knüpft nicht mehr an einen Altersstichtag an. Zusätzlich werden künftig wieder alle Formen des Präsenz- und Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich zurückgelegten Zeiten angerechnet.

ÖVP, SPÖ und FPÖ klar für die Dienstrechtsnovelle

Für Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP/St)steht ganz klar die wesentliche Verbesserung für alle Beteiligten im Vordergrund. Eine einheitliche Disziplinarbehörde sieht er als massiven Fortschritt, dadurch entstehe Rechtssicherheit. Auch die Vereinheitlichung der angerechneten Dienstjahre würde die bisherige Altersdiskriminierung ablösen, ist Schwindsackl überzeugt.

Von Seiten der SPÖ kommt ebenfalls Zustimmung für die Novelle. Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ/W) rückte besonders die Reparatur der anrechenbaren Vordienstzeiten in den Vordergrund. Die Neuberechnungen der Vordienstzeiten – auch rückwirkend – bräuchten allerdings massiven Personaleinsatz in den zuständigen Personalstellen. Auch die gemeinsame Disziplinarbehörde wird von Grimling befürwortet.

Gemeinsame Disziplinarbehörde bringe mehr Rechtssicherheit und mehr Gleichbehandlung

Eine gemeinsame Bundesdisziplinarbehörde sei ein großer, guter Schritt, denn es brächte mehr Rechtssicherheit und auch mehr Gleichbehandlung in den Verfahren, so Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Endlich sei die Altersdiskriminierung – wie schon vom EuGH kritisiert – beendet. Er begrüßte die Zustimmung der ÖVP und SPÖ-KollegInnen zu dieser Dienstrechtsnovelle. Besonders die Angleichung der JustizwachebeamtInnen mit SicherheitswachebeamtInnen und den dadurch ermöglichten Zugang zur Schwerarbeiterreglegung erfreute Spanring. Mit einem anschaulichen Bericht aus dem Arbeitsalltag der JustizwachebeamtInnen zeigte er die schwierige Situation dieser Berufssparte auf. Gerade der öffentliche Dienst sei der Garant für Stabilität in unserem Land. Respekt und Wertschätzung sowie moderne und bedarfsbedingte Arbeitsbedingungen müssten den MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst bereitgestellt werden.

Die BundesrätInnen Klara Neurauther (ÖVP/T) und Wolfgang Beer (SPÖ/W) betonten in ihren Wortmeldungen die notwendige Modernisierung des Dienstrechts, „Es sei nun der heutigen Zeit angepasst worden“.

Fristsetzungsanträge der Grünen abgelehnt

Schließlich standen noch drei Fristsetzungsanträge von Bundesrat David Stögmüller (Grüne/O) zur Abstimmung. Dem Kinderrechteausschuss sollte zur Behandlung der Anträge zur „Weiterführung der Jugendhilfe nach der Volljährigkeit“ (249/A-BR-2016) und für eine „Bestmögliche Umsetzung der Kinderrechte“ (220/A-BR-2016) eine Frist bis zum 11. Juli 2019 gestellt werden. Der Gesundheitsausschuss sollte sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Sanitätergesetz (238/A-BR-2017) befassen. Stögmüller konnte sich damit aber nicht durchsetzen. (Schluss Bundesrat) mar

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