Wien (OTS) – „Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 8. Mai 2019 festgestellt, dass das Besoldungssystem der Bundesbediensteten diskriminierend ist. Damit wurde die Rechtsmeinung der GÖD bestätigt. Bereits am Tag der Urteilsverkündung hat das Verhandlungsteam der GÖD klargemacht, dass die Diskriminierten entschädigt werden müssen und aufgrund der notwendigen Besoldungsreform niemand etwas in der Lebensverdienstsumme verlieren darf“, erläutert GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl die Vorgangsweise der GÖD.
„Das erzielte Verhandlungsergebnis ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. In komplexen und schwierigen Verhandlungen konnten die erhobenen Forderungen umgesetzt werden. Die diskriminierten Kolleginnen und Kollegen werden entschädigt. Verluste sind ausgeschlossen“, begrüßt Schnedl das Verhandlungsergebnis.
„Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein funktionierendes Gemeinwesen ist ohne Öffentlichen Dienst und den vielen hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen nicht denkbar. Die verhandelte Regelung ist fair und zeugt von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten“, schließt Schnedl.
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