Börsegesetz wird gemäß EU-Richtlinie novelliert

Wien (PK) – Um mehreren EU-Richtlinien nachzukommen, wurde im Nationalrat heute neben der Novellierung des Börsegesetzes auch mit Stimmenmehrheit das umfassende EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 beschlossen, das aufgrund von Formalfehlern in der ursprünglichen Version mit einem Abänderungsantrag angenommen wurde.

Gesellschaften können durch die EU-konforme Anpassung des Börsegesetzes ihre Aktionäre künftig identifizieren („Know your Shareholder“) und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen, sofern diese mindestens 0,5% an Aktien oder Stimmrechten halten. Damit einher gehen Informationsverpflichtungen für Unternehmen, etwa die Offenlegung der Mitwirkungspolitik und der Anlagestrategie, zum Zwecke der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit dem Börsegesetz wurde die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien gebilligt, die ein breites Spektrum umfassen. Sie betreffen unter anderem Besteuerungsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, ferner die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug gegen finanzielle Interessen der Union, das öffentliche Angebot von Wertpapieren sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem sollen mit dem Gesetzespaket die Beanstandungen der Europäischen Kommission wegen der unzureichenden Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie ausgeräumt werden.

Dass das 150 Seiten umfassende EU-Finanzanpassungsgesetz kurzfristig und in Form eines §27-Antrags im Finanzausschuss von den ehemaligen Koalitionspartnern ÖVP und FPÖ vorgelegt wurde, missfiel SPÖ und JETZT, trotz grundsätzlicher Befürwortung der Stoßrichtung. Viele grundlegende Elemente des Pakets befürwortete der SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer, einige wiederherum lehnte er ab. Mit dem Verlangen nach getrennter Abstimmung brachte er somit sowohl die jeweiligen Standpunkte der SPÖ-Fraktion als auch die Komplexität der Materie zum Ausdruck. Reinhold Einwallner (SPÖ) wie auch Bruno Rossmann (JETZT) machten die Festlegung eines Schwellenwerts im Börsegesetz zum Thema. Obwohl sie die Zielsetzung der Novelle grundsätzlich unterstützen, kritisierten beide, dass der Anteilswert von 0,5% – ab dem die Unternehmen mit ihren Anlegern kommunizieren können – im Erstentwurf nicht enthalten war und erst nach der Begutachtung hinzugefügt wurde. Dieser obere Rahmen ist für die Abgeordneten aufgrund der laut Richtlinie möglichen Schwelle zwischen 0,1% und 0,5% nicht nachvollziehbar und würde an der grundsätzlichen Zielsetzung vorbeigehen, weil die Kleinanleger damit nicht erreicht werden.

Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte die Dringlichkeit, die EU-Richtlinie sowie die Verordnungen schnellstmöglich in nationale Gesetze umzuwandeln. Für den Kapitalmarkt brauche es Transparenz, Kontrolle, und Fairness sowie ein strenges Auge auf die Bereiche Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Dem werde mit der Umsetzung Rechnung getragen. Der ÖVP-Finanzsprecher betonte, dass die verschiedenen Elemente des umfassenden Gesetzespakets bereits in unterschiedlicher Konstellation das Begutachtungsverfahren durchlaufen haben. Es handle sich daher um keine Schnellschüsse, sondern um eine wohlüberlegte Richtlinien-Umsetzung, so Kopf. ÖVP-Fraktionskollege Laurenz Pöttinger zeigte sich über die Novelle des Börsegesetzes in zweierlei Hinsicht erfreut, weil kein Golden Plating und durch Festlegung des Schwellenwerts auch kein unnötiger Verwaltungsaufwand betrieben werde. Für die zirka 10.000 betroffenen Unternehmen werde dadurch eine bessere Rechtssicherheit geschaffen, zeigte sich Pöttinger überzeugt. FPÖ-Mandatar Hermann Brückl brachte seine Zustimmung zum EU-Finanzanpassungsgesetz zum Ausdruck, einer „sehr technokratischen Materie“. Sie schaffe Transparenz, Effizienz, Sicherheit und mehr Fairness. (Fortsetzung Nationalrat) fan

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