Köstinger: Gesetzesänderung für mehr Sicherheit auf Almen und Weiden

Wien (OTS) – Mit einer ABGB-Änderung wurde heute im Nationalrat ein wichtiger Schritt „für mehr Sicherheit auf Österreichs Almen gesetzt“, erklärte KO-Stv. Abg. Elisabeth Köstinger heute. „Der tragische Unfall mit einer Kuh, bei dem eine deutsche Touristin ums Leben kam, sowie das Urteil am Landesgericht Innsbruck haben zu Verunsicherung bei Bauern und Almbesuchern geführt“, so Köstinger. „Das Problem ist jedoch weit größer als dieser Anlassfall, daher haben wir ein Aktionspaket geschnürt, die heutige ABGB-Änderung ist ein wichtiger Teil dieses Pakets.“

Immer wieder komme es auf Almen und Weiden zu gefährlichen Situationen und Zwischenfällen, so Köstinger. „Ich warne davor, diese Probleme zu unterschätzen oder klein zu reden.“ Österreichs Almwirtschaft sei qualitativ und auch quantitativ ein wichtiger Faktor in der Landwirtschaft. Es gibt derzeit mehr als 8.000 bewirtschaftete Almen, rund 25.000 Betriebe mit Almauftrieb und 500.000 Tiere, die den Sommer auf den Almen verbringen. „Gleichzeitig sind die Almen aber auch ein wichtiger Faktor im Tourismus“, so Köstinger. „Unsere Gäste lieben diese Naturlandschaften, sie sind gerne und oft auf unseren Almen unterwegs. Sie schaffen damit auch Wertschöpfung im Tourismus insgesamt, speziell in der Gastronomie und den Schutzhütten auf den Almen. „Wir alle haben daher ein Interesse am guten Miteinander auf unseren Alm- und Weideflächen. Die Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen Alm-Bauern und Touristen stehen.“

Mit der heutigen Gesetzesänderung wird ein neuer Absatz im § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Neu ist auch, dass wir nach drei Jahren evaluieren werden, wie sich diese Maßnahme bewährt. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Vertrauen“, so Köstinger. „Wir nehmen Besucher von Almen stark in die Eigenverantwortung, gleichzeitig schaffen wir Sicherheit für unsere Bauern.“

Der Aktionsplan enthält vier wichtige Elemente:

– 10 Verhaltensregeln für Besucher

– Standards für die Viehhaltung, die für Almbauern gelten

– Ausbau von Versicherungslösungen für Tierhalter

– und die heutige ABGB Änderung

„Ich bin fest davon überzeugt, dass die heutige Novelle zu mehr Rechtssicherheit für unsere Bauern aber auch für Besucher und Touristen führen wird“, so Köstinger. „Es war wichtig, dass wir hier schnell handeln, damit die neuen Regeln noch in diesem Sommer in Kraft gesetzt werden können“, so Köstinger abschließend. (Schluss)

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