FV Personenbeförderung: Gelegenheitsverkehrsgesetz schafft Fairness

Wien (OTS) – Morgen, 3. Juli, soll im Nationalrat die neue Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVKG) beschlossen werden. Damit wird in der Branche Fairness geschaffen, hält der Fachverband für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der WKÖ fest. Ähnlich sieht dies Nicolas Raschauer, Verfassungsrechtsexperte und Leiter des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Liechtenstein: „Die Angleichung der Ausübungsstandards für Gewerbetreibende, die – wie der EuGh festgestellt hat – vergleichbare Dienstleistungen erbringen, liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Dieses Vorhaben der Politik ist aus Sicht der Erwerbsfreiheit nicht verfassungswidrig. Vergleichbare Initiativen des Gesetzgebers hat der VfGh in ähnlichem Zusammenhang wiederholt für verfassungskonform erachtet.“

Gleiche Bedingungen für alle hergestellt

Durch die geplante Novelle zum GelVKG würden jedenfalls nicht einseitig Betätigungsmöglichkeiten für einzelne Marktteilnehmer willkürlich „vernichtet“, sondern nur gewährleistet, dass alle Gewerbetreibenden, die vergleichbare Tätigkeiten erbringen und im selben Markt aktiv sind, dieselben Ausübungsbedingungen zu beachten haben, unterstreicht der Experte die Linie des Fachverbandes: „Die Herstellung von Rechtssicherheit und Stabilität für Konsumenten und Wirtschaftstreibende im relevanten Wettbewerbsmarkt ist sicher nicht verfassungswidrig.“.(PWK355/PM)

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