Al-Rawi gewinnt Klage gegen „Krone“: Urteil zur Kopftuch-Causa ist rechtskräftig

Wien (OTS/SPW-K) – Die Klage des SPÖ-Landtagsabgeordneten und Gemeinderat, Omar Al-Rawi, gegen die Krone Multimedia GmbH & Co KG sowie deren Chefredakteur, Richard Schmitt, ist rechtskräftig. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass die „Krone“ und deren Chefredakteur ihre Behauptungen zu dem am 25.6.2017 erschienen Artikel „Kopftuch: Bei Kindern Alltag. Islamkindergärten in Liesing – Leser spielte der ‚Krone‘ aktuelle Bilder zu“ unterlassen und öffentlich widerrufen müssen.

Hintergrund:
In einem Bericht vom 25.6.2017 hatte die „Krone“ sowohl in der Printausgabe wie auch auf deren Onlineportal „krone.at“ Fotos von Kindern mit Kopftüchern veröffentlicht, die in einem angeblich islamischen Kindergarten in Wien-Liesing aufgenommen wurden. Dem Wiener Abgeordneten Omar Al-Rawi wurde in diesem Zusammenhang unterstellt, den radikalen Islam zu unterstützen und zu verteidigen und sich auf die Seite radikaler Islamisten zu stellen, die kleine Mädchen unter das Kopftuch zwingen und noch mehr von ihrer radikalen und gefährlichen Religionsauslegung in Österreich verbreiten wollen. Al-Rawi klagte die Krone Multimedia GmbH & Co KG sowie deren Chefredakteur und gewann: Im April dieses Jahres entschied das Handelsgericht Wien, dass die „Krone“ ihre Behauptungen unterlassen und widerrufen muss.

„Das Urteil und der Prozess zeigen, dass wir Vertrauen in unser Rechtssystem haben können. Weder unterstütze, noch verteidige ich den radikalen Islam. Die Fotos, die die Krone veröffentlichte, dienten der Instrumentalisierung und Hetze gegen eine Minderheit. Als ich auf diese Ungerechtigkeit hinwies, folgten Diffamierungen“, sagt Al-Rawi. „Dieser Fall zeigt, auf welche Art und Weise Hetze gegen bestimmte Gruppen betrieben wird: durch Fake News und ohne Recherche. Ich verurteile die Methodik, derer man sich hier bedient hat, aufs Schärfste“, so Al-Rawi weiter.

Al-Rawi möchte Auftraggeber ausforschen =

„Offen bleibt, wer die wahren Drahtzieher dieser Geschichte sind“, sagt Al-Rawi. Denn laut den Angaben des Beklagten, Richard Schmitt, sollen die Fotos von einem Sprecher des Integrationsministeriums zugespielt worden sein. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb die „Krone“ die Echtheit der Bilder nicht weiter überprüft habe. Für Al-Rawi ein äußerst bedenklicher Umstand, schließlich war Sebastian Kurz zu der Zeit Integrationsminister. „Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir werden der Sache auf den Grund gehen“, kündigt Al-Rawi weitere Schritte an.

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