Wien (OTS) – „Wir feiern heute 40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz und damit das rechtliche Bekenntnis, dass alle Menschen in Österreich vor dem Gesetz gleich sind“, sagte Ines Stilling, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Vorfeld des Festaktes „40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz“. Sie erinnerte daran, dass diese Gleichheit vor dem Gesetz nicht immer selbstverständlich gewesen ist: „Noch vor 40 Jahren war etwa in den Kollektivverträgen vorgesehen, dass Frauen weniger verdienen, nur weil sie Frauen sind. Sie waren in Frauenlohngruppen eingestuft und wurden damit automatisch schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Seither sind wir ein großes Stück weitergekommen: Das Gleichbehandlungsgesetz hat über die Jahre sichtbare und spürbare Verbesserungen gebracht.“
Beispielhaft verwies die Bundesministerin auf die Stammfassung des Gesetzes, die bereits auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gehältern eingehe. Weiters sei der Tatbestand der sexuellen Belästigung in den 1990er Jahren in das Gesetz aufgenommen worden. Heute gelte auch beim beruflichen Aufstieg ein Gleichbehandlungsgebot. Zudem wurden weitere Diskriminierungsgründe – ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung – im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen.
Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft
für Umsetzung maßgeblich
Für die Weiterentwicklung und vor allem die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes waren und sind zwei Institutionen maßgeblich: Gemeinsam mit dem Gesetz wurde vor 40 Jahren die Gleichbehandlungskommission aus der Taufe gehoben. „Sie prüft in Einzelfällen, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde und trägt damit auch maßgeblich zur Sensibilisierung und Bewusstseinsänderung bei“, betonte die Ministerin. Als zweite wichtige Institution wurde Anfang der 1990er Jahre die Gleichbehandlungsanwaltschaft geschaffen. Sie berät und unterstützt von Diskriminierung betroffene Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung. „Außerdem leisten die Kolleginnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft wichtige Sensibilisierungs- und Informationsarbeit und zwar sowohl für die breite Bevölkerung als auch in Unternehmen“, hob Stilling hervor.
„Trotz aller Erfolge ist die Gleichstellung aller Menschen in Österreich noch nicht Realität“, so die Frauenministerin. Bei der Angelobung der neuen Bundesregierung habe Bundespräsident Alexander Van der Bellen seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass in Österreich zum ersten Mal in der Geschichte eine Bundeskanzlerin an der Spitze der Regierung stehe und dass Frauen und Männer im gleichen Maße in dieser Bundesregierung vertreten sind. „Bundespräsident Van der Bellen hat auch betont, dass zukünftig niemand mehr sagen kann:
Das geht leider nicht. Dieses Motto sollte auch für die weitere Stärkung der Gleichbehandlung in Österreich gelten“, so die Ministerin abschließend.
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