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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Recht/Prozesse
17.06.2019
Innsbruck – Von den Aktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ist heute (17. Juni 2019) eine Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt. Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die Entlastung einzelner Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Ablehnung der Durchführung einer Sonderprüfung. Die Kläger begehren die Feststellung der Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung. Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
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