Wien (OTS) – Applaus, Lob und Anerkennung, aber auch ein wenig Wehmut kennzeichneten den letzten gemeinsamen Auftritt des bis 30. Juni 2019 amtierenden Kollegiums der Volksanwaltschaft im Nationalrat.
Anlässlich der Diskussion über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2018 absolvierten die drei scheidenden Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek ihren letzten gemeinsamen Auftritt im Hohen Haus.
Rückblick auf erfolgreiche Amtszeit
Alle drei Mitglieder der Volksanwaltschaft nutzten dabei die Gelegenheit, ihre Amtszeit Revue passieren zu lassen und auf Leuchtturmprojekte der vergangenen sechs Jahre zurückzublicken.
Der derzeitige Vorsitzende des Kollegiums Dr. Peter Fichtenbauer wies dabei vor allem auf die Errungenschaften und Verbesserungen der Situation chronisch kranker Kinder an Schulen hin. Die Notwendigkeit der von ihm geforderten Naturkatastrophenpflichtversicherung bestätige sich jährlich, aktuell wieder durch die Hochwassergefahr in Tirol. Die finanziell belastenden Katastrophenfonds der Länder könnten die Schäden nicht decken. Eine Versicherungspflicht wie in der Schweiz würde Abhilfe schaffen.
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ging vor allem auf die von ihr maßgeblich vorangetriebene Etablierung des Erwachsenschutzgesetzes sowie auf die nach wie vor prekäre Situation im Maßnahmenvollzug ein. Unzureichende Personalausstattung sowie eine gleichzeitige Steigerung der Zuweisungen in den Maßnahmenvollzug stünden einer menschenwürdigen Unterbringung der Häftlinge vielfach im Weg. Sie appellierte, die bereits im Justizministerium bestehenden Konzepte weiter zu verfolgen.
Dr. Günther Kräuter blickte ebenfalls mit Dankbarkeit auf seine sechsjährige Amtszeit zurück, in der es ihm gelungen sei, als Generalsekretär des Internationalen Ombudsman Institutes – IOI zahlreiche internationale Aktivitäten zu setzen und das österreichische Ombudsmann-Modell als Vorzeigeprojekt für viele andere Länder zu etablieren. Sehr wichtig sei ihm die von der Volksanwaltschaft vorgeschlagene Erweiterung der Kompetenzen des Heimopfergesetzes – etwa auf Missbrauch in Spitälern – die der Nationalrat einstimmig beschlossen habe. Er bedankte sich auch ausdrücklich beim ORF für die jahrelange Kooperation im Rahmen der Sendung „Bürgeranwalt“.
Ausweitung der Kompetenzen gefordert
Im Jahr 2018 wandten sich rund 16.000 Menschen mit individuellen Beschwerden an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet ein Beschwerdeaufkommen von durchschnittlich 66 Beschwerdefällen pro Arbeitstag. In rund der Hälfte dieser Fälle veranlasste die Volksanwaltschaft ein detailliertes Prüfverfahren zur Frage, ob tatsächlich ein Missstand in der Verwaltung nachzuweisen ist.
Zudem ist die Volksanwaltschaft seit dem Jahr 2012 im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus für den Schutz der Menschrechte verantwortlich. Insgesamt sechs Kommissionen, die sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche zusammensetzen, kontrollieren dabei Einrichtungen, in denen es zum Entzug der Freiheit kommen kann. Im vergangenen Jahr gab es 520 derartige – zumeist unangekündigte – Kontrollbesuche.
Stehende Ovationen zum Abschied
Die Rednerinnen und Redner sämtlicher Fraktionen lobten die Mitglieder des scheidenden Kollegiums für ihren Einsatz im Dienste der Bürgerinnen und Bürger sowie der Menschenrechte, vor allem aber für ihr persönliches Engagement und die gute Zusammenarbeit untereinander. Kräuter, Brinek und Fichtenbauer dankten den Mitgliedern des Nationalrates für die gute und intensive Zusammenarbeit und betonten, zwar ein wenig wehmütig aus dem Amt zu scheiden, aber auch mit Freude einem neuen Lebensabschnitt entgegenzublicken. Am Ende des Tagesordnungspunktes gab es von den Abgeordneten stehende Ovationen.
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