AK Test Kfz-Leasing 2: Diese Tipps sollten KäuferInnen beachten

Wien (OTS) – Nicht nur für eine Ehe auch für ein Kfz-Leasing gilt:
Drum prüfe, wer sich bindet. Die AK hat Tipps für AutokäuferInnen zusammengestellt, die ihr neues Gefährt mittels Leasing erwerben wollen.

+ Holen Sie mehrere Kredit- und Leasingangebote ein – die Zins-und Spesenunterschiede sind beträchtlich. Auch Banken vermitteln Leasingverträge. Überlegen Sie, ob Sie eher einen Bankkredit oder einen Leasingvertrag wollen – zwischen Leasing und Kredit gibt es nicht nur Zins- und Spesenunterschiede, sondern auch andere Unterscheidungsmerkmale:

++ Beim Kredit gibt es (zumeist) keinen Restwert. Der aufgenommene Kredit wird über die Laufzeit zur Gänze zurückbezahlt – mit der letzten Kreditrate ist der Kredit vollständig getilgt.

++ Beim Leasing gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten:
Anzahlungen, Depotleistungen und Restwerte können in frei gestaltbarer Höhe festgelegt werden. Achtung: Ein allzu hoher Restwert kann – im Falle des Eigentumserwerbs – ein beträchtlicher finanzieller „Brocken“ sein. Achtung, Falle: Falls Sie den Pkw nach Auslaufen des Leasingvertrages weiter verkaufen wollen, kann es eine böse Überraschung geben: Wurde nämlich bei Leasingvertragsabschluss der Restwert erheblich über dem voraussichtlichen Marktwert festgelegt (z.B. um die Leasingrate zu „drücken“), zahlen Sie drauf, wenn Sie von einem Drittkäufer plötzlich deutlich weniger als erwartet bekommen.

Ein Beispiel: Der Anschaffungspreis des Leasingautos betrug 24.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer), der festgelegte Restwert nach 5-jähriger Laufzeit 12.000 Euro (50 Prozent des Preises). Sie erwerben das Leasingauto um 12.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer) von der Leasinggesellschaft, werden Eigentümer des Autos und wollen es bestens veräußern. Wenn Sie das Auto nur um 8000 Euro verkaufen, haben Sie 4.000 Euro draufgezahlt.

+ Achten Sie beim Vergleich von Leasingangeboten darauf, dass:
die Eckdaten der Angebote wie Kaufpreis, Restwert, Mindest-Leasingdauer, Höhe und Art der Eigenleistung gleich sind, alle Werte bei Pkw und Kombi inklusive Umsatzsteuer sind,
der angesetzte Restwert realistisch ist,
die Vertragsbedingungen annähernd ident sind und
auf die Merkmale des Zinssatzes (fix oder variabel mit Anpassung durch Bindung an einen Leitzinssatz/Indikator wie Euribor).

+ Der Leasinggeber ist vor der Unterfertigung eines Verbraucherleasingvertrags gemäß Verbraucherkreditgesetz verpflichtet, dem Konsumenten das Musteroffert „Europäische Standardinformationen für Kreditierungen“ auszufolgen, das alle wesentlichen Eckpunkte eines Leasingoffertes beinhaltet. Achtung:
Dieses Musteroffert haben auch Banken an KonsumentInnen auszuhändigen, die sich wegen eines Autokredites erkundigen!

+ Bei Leasingverträgen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein Restwertleasing oder um ein reines Mietleasing (Operating Leasing) handelt. Ein wichtiger Unterschied ist, dass reine Mietleasingverträge erfahrungsgemäß nicht einfach aufzulösen sind. Erkundigen Sie sich wegen vorzeitiger Auflösung bzw. Rückzahlung des Leasingvertrages.

SERVICE: Den gesamten Test finden Sie unter
https://wien.arbeiterkammer.at/kfz-leasing

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