Wien (OTS) – „Wenn ein Sprecher des ÖVP-Bundesparteiobmannes heute meint, der Ex-Bundeskanzler werde auf eine mögliche Gehaltsfortzahlung verzichten, so muss man diese Aussage richtigstellen. Man kann nämlich nur auf etwas verzichten, das einem auch zusteht – was hier nicht der Fall ist“, erklärte heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker.
„Da Sebastian Kurz in den Nationalrat zurückkehren hätte können, gibt es keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung aus seiner Funktion als Bundeskanzler. Ein Rückkehrrecht in den Nationalrat schließt dies nämlich auch dann aus, wenn das Mandat nicht angenommen wird. Daher ist diese in den Raum gestellte Entscheidung kein selbstgewählter Verzicht oder noble Geste, sondern gesetzliche Realität. Es scheint fast so, als würden die Berater des ehemaligen Bundeskanzlers versuchen, mit derart unrichtigen Informationen weiterhin die Kunstfigur des ,fehlerlosen Messias Kurz‘ in seinem schönsten Schein erstrahlen zu lassen“, so Hafenecker.
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