Qualitätssiegel kennzeichnen (Kosmetik)Fachinstitute – zur Sicherheit aller OberösterreicherInnen

Linz (OTS) – Wie am 21. Mai durch die Landespolizeidirektion Oberösterreich veröffentlicht, kam es im März dieses Jahres, im Rahmen einer kosmetischen Ultraschallbehandlung, zu einer fahrlässigen Körperverletzung durch eine nichtqualifizierte Person. Die ausübenden Personen verfügten über keine entsprechende Gewerbeberechtigung im Fachbereich Kosmetik. Weder der Inhaber noch dessen Angestellte hatten eine einschlägige Ausbildung zur Ausübung dieser Behandlungen.

Ein Fall, der aufzeigt, warum man sich bei Behandlungen, die den eigenen Körper bzw. das eigene Wohlbefinden betreffen, auf die ausgebildeten Fachexpertinnen der oberösterreichischen Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (FKM) verlassen sollte. Diese Fachinstitute sind für Kunden mittels der Qualitätssiegel klar erkennbar.

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